Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die abschließende Berichterstattung über die Arbeit des Ehrenrates, einschließlich des Jahresrückblicks 2018 zur Einhaltung des Ehrenkodex.

 

Der Ehrenrat hat sich am 29.06.2015 konstituiert, seitdem jährlich getagt und der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig Bericht erstattet.

 

Neben der Aufgabe, die Einhaltung des mit DS 10/SVV/0173 und deren Ergänzung mit der DS 13/SVV/0184 beschlossenen Ehrenkodex zu begleiten, hat sich der Ehrenrat in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Antikorruption, dem Ombudsmann und dem Bereich Recht mit

-          der Anzeigepflicht gemäß Punkt 1 des Ehrenkodex,

-          der Überarbeitung der mit dem Ehrenkodex verpflichtenden Angaben der Stadtverordneten zu Neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten,

-          der Klärung der Frage der rechtlichen Einordnung bzw. Bewertung der Aufsichtsratstätigkeit von Stadtverordneten (ehrenamtliche Tätigkeit oder Nebentätigkeit),

-          Regelung zur Annahme von Einladungen

-          der Wahrung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit,

-          Anzeigen von Stadtverordneten

-          Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Korruptionsprävention

befasst.

 

Im Ergebnis wurden in den jährlichen Berichten entsprechende Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen.

 

So wurde mit der DS 18/SVV/0048, empfohlen, Interessenkollisionen bei einer Verquickung von Amt und Mandat in Aufsichtsgremien, in den Fraktionen zu prüfen. Zudem ist ohnehin jeder Stadtverordnete verpflichtet, eigenverantwortlich auf solche Interessenskonflikte zu verweisen und ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.  

Mit der DS 16/SVV/0750 wurde im Zusammenhang mit der Dienstanweisung Korruptionsprävention des Oberbürgermeister vom 13.05.2016 empfohlen, diese sinngemäß auch für Stadtverordnete anzuwenden.

 

In seiner letzten Sitzung am 20.03.2019 wurden diese Themen erneut aufgegriffen und angeregt, die Befangenheitsgrenzen zu prüfen. Auch hier ergeht der Hinweis, dass Befangenheit immer einer Selbsteinschätzung unterliegt.

 

Bezüglich der Übermittlung der verpflichtenden Angaben zu den personenbezogenen Daten empfiehlt der Ehrenrat, die verpflichtenden Angaben um den Punkt „Vereinstätigkeit zu ergänzen und die Stadtverordneten mindestens einmal im Jahr aufzufordern, die Aktualität ihrer Angaben zu überprüfen und Änderungen der Vorsitzenden umgehend mitzuteilen.

 

Besondere Bedeutung wird der Transparenz im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit beigemessen, so dass an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung appelliert wird, den Pflichten nach dem Ehrenkodex nachzukommen und die jeweiligen Anzeigepflichten zu beachten.

In den Jahren 2016 und 2017 wurden dem Ehrenrat von zwei Stadtverordneten die Teilnahme an Veranstaltungen angezeigt.

 

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Erläuterung

 

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