Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0464
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung von Wildunfällen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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08.05.2019
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13.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Abschnitt der Bundestraße 2 zwischen Abzweig Sacrow und Ortslage Groß Glienicke wird von der Polizeiinspektion Potsdam seit 1996 als Unfallhäufigkeitsstelle geführt. Die meisten hier registrierten Unfälle gehören zur Kategorie „Wildbeteiligung“. Unfälle, welche im Zusammenhang mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stehen, waren und sind hingegen nicht auffällig.
Infolgedessen ist die Unfallentwicklung auf dieser Strecke unter besonderer polizeilicher und verkehrsbehördlicher Beobachtung und wird ebenfalls regelmäßig in den Beratungen der zuständigen örtlichen Verkehrsunfallkommission thematisiert. Wenn erforderlich, wurden und werden unverzüglich geeignete Maßnahmen initiiert bzw. umgesetzt, die der Unfallentwicklung entgegenwirken.
Durch verschiedene Maßnahmen, welche von der Verkehrsunfallkommission veranlasst wurden, ist versucht worden, die Anzahl der Unfälle mit Wildbeteiligung z.B. mit diversen Wildwarnreflektoren zu verringern. Da diese Elemente jeweils lediglich zu einer relativ kurzzeitigen, nicht jedoch zu einer nachhaltigen Reduzierung des Unfallgeschehens führten, wurde im Jahr 2015 nach sorgfältiger Abwägung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in den Nachtstunden auf 70 km/h reduziert, um den Verkehrsteilnehmer noch mehr bzw. gezielter auf die konkrete Gefahr eines möglichen Wildwechsels zu sensibilisieren.
Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt der Bundesstraße war geeignet und insgesamt ermessensgerecht, da ca. 90% der Wildunfälle sich im betreffenden Zeitraum zwischen 20 und 7 Uhr ereignen.
Eine durchgängige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften auf 70 km/h zwischen dem Abzweig nach Sacrow und der Ortslage Groß Glienicke kann hingegen pauschal so nicht erfolgen. Hierfür wären konkrete Gefahrenmomente bzw. Unfallereignisse, welche nur durch die Geschwindigkeitsreduzierung vermieden werden können, auf diesem Streckenabschnitt erforderlich.
Die gegenwärtige Unfalllage ergibt jedoch keine Anhaltspunkte, die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit zu ändern. Auf der B2 zwischen Abzweig Sacrow und Groß Glienicke sind in den letzten drei Jahren lediglich vier Verkehrsunfälle durch die Polizei registriert worden, welche mit einer nichtangemessenen Geschwindigkeit zusammenhingen.
Bei drei Unfällen haben die Fahrer ihre Geschwindigkeit nicht an die Straßenverhältnisse angepasst (Glatteis, nasse Fahrbahn). Beim verbleibenden Unfall stand der Fahrer unter Alkoholeinfluss.
Auch die Wildunfälle (ca. 10 %), welche sich in den Zeiten zwischen 7 und 20 Uhr ereignen, rechtfertigen nach Analyse von Unfallort, Unfallbeteiligten und Unfallhergang keinesfalls eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h. Das relativ geringe Unfallaufkommen in diesen Tagstunden würde nicht die Klassifizierung bzw. Einstufung dieses Streckenabschnitts als Unfallhäufungsstelle bzw. Unfallhäufungslinie rechtfertigen.
Eine pauschale Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre hier unverhältnismäßig und durch keine verkehrsrechtliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt. Zu dieser Einschätzung führte auch die Beratung einer Sonderunfallkommission, die im Oktober 2018 unter Beteiligung von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Baulastträger, Verkehrsministerium, Jagd- und Forstbehörden stattfand und auch eine solche Maßnahme erörterte.
Im Rahmen der Tagung der Verkehrsunfallkommission ist Ende letzten Jahres zudem beschlossen worden, einen Wildschutzzaun auf dem Abschnitt zwischen dem Abzweig nach Sacrow und der Zufahrt Am Schlahn zu installieren. Dem entsprechend ist vom zuständigen Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßenwesen, die Planung durch ein externes Ingenieurbüro beauftragt worden. Ein realistischer Umsetzungstermin kann in der momentanen Phase der Planung noch nicht benannt werden.
Durch gezielte Sofortmaßnahmen im Jahr 2018 konnten die Unfallzahlen mit Wildbeteiligung stark reduziert werden.
Dies waren im Einzelnen:
- gezielt durchgeführte Treibjagden im Bereich Krampnitz zur Minimierung der Überpopulation an Wildbestand und Anlegen von Wildschneisen durch die Jäger / Förster,
- kontrollierte Wildentnahme im eingefriedeten Bereich der Döberitzer Heide (150 x Schwarzwild),
- Änderungen im Nutzungsverhalten bzw. den Aktivitätszyklen und -zeiten seitens der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz.
Somit konnte erreicht werden, dass im Jahr 2018 nur 12 Verkehrsunfälle, davon 8 mit Wildbeteiligung, von der Polizei registriert wurden. Im Vergleich dazu 2017 mit 63 registrierten Unfällen, davon 53 mit Wildbeteiligung.
Momentan sind keine weiteren Sofortmaßnahmen ersichtlich und zweckmäßig, welche die Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung weiter beeinflussen können.