Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0462

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Die finanzielle Unterstützung von Landwirten bei der Beschaffung von Saatgut zur Anlegung von Blühstreifen re in Form eines Zuschusses durch die LHP möglich. Bei der Ausreichung eines solchen Zuschusses würde es sich um eine freiwillige Geldleistung der LHP aus Haushaltsmitteln an Personen außerhalb der Verwaltung zur Erreichung bestimmter kommunaler Zwecke handeln. Eine solche finanzielle Unterstützung könnte unter den folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

 

Als Rechtsgrundlage ist die städtische Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen der LHP vom 12.08.2016 anzuwenden. Sie ist auf der Basis des ermittelten Umfangs sowie entsprechend der Inhalte und Abläufe der vorgesehenen Maßnahme anzupassen. Dabei müssen Überschneidungen mit anderenrderprogrammen (Doppelförderung) ausgeschlossen werden. Gleichzeitig sind die entsprechenden Personalkapazitäten für die Erarbeitung der Rechtsgrundlage sowie für die Umsetzung der Fördermaßnahme zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt des zuständigen Bereiches einzustellen

 

Der finanzielle Umfang der Maßnahme ergibt sich aus der Anzahl der möglichen teilnehmenden Landwirte (max. 30), den von ihnen als Blühstreifen genutzten Flächen (max. 10 ha) sowie der erforderlichen Saatgutmenge und deren Kosten. Daraus ergibt sich ein geschätzter jährlicher finanzieller Aufwand von ca. 5.000 Euro für den Zuschuss.

 

Die Herbeiführung eines entsprechenden Beschlusses der SVV über eine Förder-Richtlinie wäre grundsätzlich bis September/Oktober 2019 möglich. Der zeitliche Umfang der Fördermaßnahme würde sich dann voraussichtlich vom Herbst 2019 bis 2021 erstrecken. Für eine Herbstaussaat 2019 könnten Gelder aus dem UP 5550000 bereitgestellt werden. Für 2020 und 2021 (Inkrafttreten des rderprogramms der Landesregierung) ssten die erforderlichen Finanzmittel (Zuschuss) einschließlich der Personalkosten von 0,1 VZE zusätzlich in die Haushaltsplanung 2020/2021 eingestellt werden.

Reduzieren

Erläuterung


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen


 

Loading...