Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Überprüfung der Gemeinbedarfsflächen in Potsdam erfolgt im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung 2019/2020 ff. Die Fachbereiche Bildung, Jugend und Sport sowie Stadtplanung und Stadterneuerung führen gemeinsam mit dem Büro für integrierte städtische Planungen und Projekte zur Erstellung einer langfristigen Kita-Entwicklungsplanung eine Aktualisierung der Potentialanalyse Kita-Flächen durch.

 

Im Rahmen der langfristig orientierten Kita-Bedarfsplanung werden Defizite erfasst und entsprechende Ausbauerfordernisse festgeschrieben. Eine langfristige Kita-Bedarfsplanung 2019/2020 ff. wird voraussichtlich Ende des Jahres 2019 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

Folgende Möglichkeiten für die Flächensicherung zur mittel- und langfristigen Schaffung zusätzlicher Krippen- und Kindergartenplätze bestehen grundsätzlich:

 

Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sind in vielen Baugebieten zulässig und können auch außerhalb von Gemeinbedarfsflächen errichtet werden. Es ist jedoch immer eine standortbezogene Prüfung bezüglich der Eignung der Fläche, der Gebietsverträglichkeit und hinsichtlich des Rücksichtnahmegebots erforderlich.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung von Potentialflächen kann durch die verbindliche Bauleitplanung im Rahmen der Erstellung von B-Plänen eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesbetreuung erfolgen.

 

Da eine langfristige Kita-Bedarfsplanung alle Potsdamer Sozial- und Planungsräume ganzheitlich betrachtet, wäre die isolierte Darstellung des einzelnen Stadtteils Babelsberg nicht ausreichend. Insbesondere die Sozialräume IV (Babelsberg und Zentrum Ost) und V (Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld) werden aufgrund ihrer Struktur und der räumlichen Nähe in der zu erstellenden Planung integriert betrachtet.

 

Gemäß der aktuellen Kita-Bedarfsplanung 2018/19 (18/SVV/0614) besteht im Sozialraum IV ein Defizit von 415 Kita-Plätzen für Krippen- und Kindergartenkinder im Kita-Jahr 2018/19. Im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung 2018/19 wurde für den angrenzenden Sozialraum V ein Überhang von 412 Kita-Plätzen für Krippen- und Kindergartenkinder festgestellt. Zur bedarfsgerechten Versorgung stehen somit in zumutbarer Entfernung im Sozialraum V ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, die nicht im Sozialraum V erforderlich sind.

 

Im Rahmen der derzeitigen Ausbauplanung sind im Sozialraum IV bis zum Kita-Jahr 2021/2022 ca. 180 zusätzliche Kita-Plätze für Krippen- und Kindergartenkinder vorgesehen. Darüber hinaus sollen insbesondere zur Versorgung der geplanten Wohnbebauung in der Babelsberger Medienstadt an der Sozialraumgrenze zum Sozialraum V in der Pietschkerstr. und in der Jagdhausstraße am Stern weitere 320 wohnortnahe Kita-Plätze für Krippen- und Kindergartenkinder geschaffen werden.

 

Die Versorgung des neuen Wohngebiets in der Babelsberger Medienstadt, als großer Faktor r den Aufwuchs der Kita-Bedarfe in Babelsberg, kann zukünftig über die bereits gesicherten Kita-Standorte in der Pietschkerstr. (ca. 200 Plätze in ca. 1 km Entfernung zur Medienstadt) und in der Jagdhausstraße (ca. 120 Plätze in ca. 2 km Entfernung zur Medienstadt) im Sozialraum V erfolgen.

 

Darüber hinaus stehen im Sozialraum IV perspektivisch ca. 60 Plätze am neu zu errichtende Kita-Standort Karl-Marx-Str. und ca. 120 Plätze durch die Erweiterung der Fröbel Kita Sausewind am Standort Lotte-Pulweka-Str.r eine wohnortnahe Kita-Versorgung in Babelsberg zur Verfügung. 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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