Anfrage - 19/SVV/0504

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Kolonie Alexandrowka Nr. 9 entsteht ein Neubau anstelle des historischen Stalls und dessen Anbauten der 1930er Jahre im Kerngebiet des Unesco-Welterbes. Nach Auskunft der Bauherren wird der Neubau „im Bauvolumen und Fassadengestaltung nicht vom Vorgängerbau abweichen“. Dies ist kaum vorstellbar, wenn der provisorische Materialmix der Vergangenheit durch einen massiven, einheitlichen Neubau ersetzt wird. Die Frage der Bewertung verschiedener Zeitschichten, d.h. die Abwägung des Zustandes von 1826 gegenüber deutlich jüngeren, kaum als eigenständig-wertvollen Ergänzungen anzusehenden Veränderungen ist nicht vom Architekturbüro sondern von der Denkmalbehörde vorzunehmen.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage: Wie erfolgte der Entscheidungsprozess zur Erteilung der Baugenehmigung in diesem anspruchsvollen Umfeld in der auffällig kurzen Zeit von einem Monat?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Saskia Hüneke

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