Anfrage - 19/SVV/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan ist nunmehr seit fast 13 Jahren rechtskräftig und die Bebauung ist fast vollständig realisiert. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen (Parkanlage) einschließlich der festgesetzten Spielflächen sind jedoch immer noch nicht hergerichtet. Die örtliche Situation auf den festgesetzten öffentlichen Flächen stell sich so dar, dass dort noch immer Unmengen von Bauschutt herumliegen und es keinerlei Baustellensicherung gibt.

Herumliegender Müll stellt eine Gefahrenquelle insbesonderer die anwohnenden Kinder dar.

Auch die vereinbarten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind bisher nicht erfolgt.
 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wann wird mit dem Bau der Grünflächen/Parkanlage, insbesondere des dringend erforderlichen Kinderspielplatzes begonnen?

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