Antrag - 19/SVV/0520

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

den Bebauungsplan Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ in der vorliegenden Fassung des Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.07.2018 unter Berücksichtigung der grundlegenden Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses (14/SVV/0251) zu überarbeiten. Dabei sind insbesondere die Dichtewerte der Bebauung, die Regelungen für den Verkehr sowie die Tramerweiterung nach Norden zu berücksichtigen. Abweichungen von dem Aufstellungsbeschluss sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr darzulegen und ausführlich zu begründen.


 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Nach Bekanntwerden des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde offensichtlich, dass die mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossenen Planungsziele von dem nunmehr vorliegenden Vorentwurf zum Teil erheblich abweichen oder noch gar nicht berücksichtigt wurden. Eine Beteiligung der Stadtverordneten zu diesen Abweichungen erfolgte bisher nicht.

 

So besagt z.B. der Aufstellungsbeschluss aus 2014 die Sicherung der im Flächennutzungsplan dargestellten Dichtewerte der Bebauung (GFZ 0,2 - 0,5), hrend im B-Planentwurf nunmehr GFZ von 1,2 bis 1,4 aufgeführt sind. Die äere und innere verkehrliche Erschließung ist ebenfalls nicht umgesetzt bzw. unklar. Zwingend erscheint auch, den Verlauf der Straßenbahntrasse verbindlich einzubeziehen.

Weiterhin sah der Aufstellungsbeschluss vor, dass sich die Dichte der Bebauung n i c h t an der Dichte der gegenüberliegenden Straßenseite orientieren solle, während sich im jetzt vorgelegten Entwurf ganz offensichtlich die städtebauliche Dichte doch an der gegenüberliegenden Straßenseite orientiert. Die Abweichungen sind insgesamt so erheblich, dass eine Überarbeitung und Befassung der Stadtverordneten mit den Vorstellungen der Verwaltung, des Investors und der Bewohner von Neu Fahrland zwingend erscheint.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 143 steht in der Priorität 1 und wird gegenwärtig gig weiter betrieben. Durch die auslaufende Wahlperiode und die damit verbundene Neubildung der Ausschüsse nach der Wahl werden sich die neuen Gremien erst frühestens im Herbst 2019 damit befassen. Somit rde bis dahin eine Ausrichtung des Bebauungsplanes weiter verfolgt, die durch die Stadtverordneten keine Billigung erfährt und eine erst spätere Neuplanung zu unnötigen Verzögerungen bei der Aufstellung hren. Damit die Bearbeitung im Sinne der beschlossenen Planungsziele fortgeführt werden kann, ist die Dringlichkeit gegeben.

Loading...