Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0536

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2018 (18/SVV/0703) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, mit der die Grundlage für eine künftige Direktwahl der Beiräte (Seniorenbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung) geschaffen wird. Über den Stand der Umsetzung hat die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.04.2019 berichtet (19/SVV/0417). Darin teilte man die Auffassung der Vertreter der beiden Beiräte mit. Zwischenzeitlich konnten die Mitglieder der beiden Beiräte den Beschluss vom 07.11.2018 diskutieren.

 

Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit der Beiratsmitglieder gegen die Einführung einer Direktwahl der Beiräte aus.

 

Im Einzelnen:

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat den Beschluss vom 07.11.2018 auf der Gesamtbeiratssitzung am 29.04.2019 ausführlich diskutiert. Die Beiratsmitglieder sprachen sich mehrheitlich gegen die Einführung einer Direktwahl der Beiräte aus. 3 Beiratsmitglieder befürworteten eine Direktwahl, 5 sprachen sich dagegen aus. Der Abstimmung enthielten sich 6 Beiratsmitglieder.

 

Der Seniorenbeirat diskutierte ebenfalls am 29.04.2019 den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2018. Die Beiratsmitglieder sprachen sich mehrheitlich gegen die Einführung einer Direktwahl aus. Das bisherige Verfahren hat sich bewährt. Dieses repräsentiert die Basis aller fachkundigen und in der sozialen Seniorenarbeit erfahrenen Organisationen. Eine Direktwahl wäre hingegen weniger sachorientiert, sondern vielmehr parteipolitisch geprägt. Zudem handelt es sich bei § 19 Abs. 2 Satz 3 BbgKVerf um eine „Kann“-Bestimmung, die nicht rechtlich zwingend umzusetzen ist.

 

Aufgrund dieser Voten konnten die weiteren Detailfragen (aktives/passives Wahlrecht; Wählerverzeichnisse; Wahlverfahren; usw.) nicht geklärt und vor allem mit den Beiräten auch nicht gemeinsam abgestimmt werden. Die Klärung dieser Detailfragen sollte nicht ohne die Einbeziehung der Beiräte erfolgen, da sich die Einführung einer Direktwahl unmittelbar auf diese auswirkt.

 

Zwar kann nach der neuen Fassung des § 19 BbgKVerf in der Hauptsatzung die Direktwahl von Beiräten vorgesehen werden. Demgegenüber wollte die alte Fassung des § 19 sicherstellen, dass Beiräte oder Beauftragte von dem Gemeindeorgan eingesetzt werden gegenüber dem sie zur Stellungnahme berechtigt sind. Denn mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe ergänzen sie die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung. Dabei berücksichtigen die Beiräte die besonderen Interessen der Personengruppe, die sie vertreten und bringen diese gebündelt in die Stadtverordnetenversammlung ein. Nach Auffassung der Beiräte kann diese Aufgabe effektiver mit dem aktuell in der Hauptsatzung geregelten Verfahren (Benennung der Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung) erfüllt werden, als dies bei einer Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam voraussichtlich der Fall wäre.

 

Insgesamt erscheint die Erarbeitung und die Vorlage einer Änderungssatzung aufgrund des Beschlusses vom 07.11.2018 in Kenntnis der Auffassungen der Beiräte nicht zielführend und zweckmäßig zu sein.


 

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