Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0540
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Stärkung des kommunalen Ehrenamtes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Mitglieder der Arbeitsgruppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
29.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Auf Grundlage des Beschlusses 19/SVV/0073 hat sich eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Fraktionen, aus dem Büro Oberbürgermeister und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung prioritär mit den Themen
- Fraktionsfinanzierung,
- Ausschusszuschnitte,
- Modifizierung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam,
- Entschädigungssatzung
beschäftigt.
- Fraktionsfinanzierung
Die Arbeitsgruppe hat sich bezüglich der Fraktionszuweisung auf folgende Empfehlungen an die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung geeinigt:
Der Sockelbetrag „X“ soll für jede sich bildende Fraktion geplant werden.
Um zu vermeiden, dass sich Stadtverordnete nach der konstituierenden Sitzung von ihren Fraktionen trennen, um mit einer neuen Fraktion Anspruch auf die o.g. Mittel zu erheben, sollen diese nach der Konstituierung der StVV final dargestellt und gedeckelt werden.
Sollte sich eine Fraktion im Laufe der kommenden Wahlperiode auflösen, wird die Fraktionszuweisung eingefroren.
- Ausschusszuschnitte
Hierzu wird empfohlen, dass sich künftig die Zuständigkeiten eines Ausschusses nicht auf zwei Geschäftsbereiche beziehen darf.
Für den Hauptausschuss sind die Aufgaben konkreter zu formulieren und die Behandlung von Schwerpunktthemen (z.B. städtische Beteiligungen) zu planen, um beide Sitzungstermine im Monat zu nutzen und ein ausreichendes Zeitbudget zu haben. Die Funktion der Koordinierung der Ausschüsse ist zu definieren und zu stärken.
Der Hauptausschuss soll kein „Sammelbecken“ für „wichtige Themen“ sein.
Auf Basis dieser grundsätzlichen Einigungen werden die folgende Ausschusszuschnitte für die bestehenden Geschäftsbereiche vorgeschlagen:
Geschäftsbereich 1 - Finanzen, Investition und Controlling:
Ausschuss für Finanzen
Geschäftsbereich 2 - Bildung, Kultur, Jugend und Sport:
- Ausschuss für Bildung und Sport,
- Jugendhilfeausschuss,
- Ausschuss für Kultur
Geschäftsbereich 3 – Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit:
- Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion
(darin enthalten die Thematik „Arbeit“)
- Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheitsschutz
(darin enthalten die Themen „Brand- und Katastrophenschutz“)
Geschäftsbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt:
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wirtschaft,
(darin enthalten die Thematik „Entwicklung des ländlichen Raumes“; Ortsteile)
- Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität,
(darin enthalten die Thematik „Verkehr“)
Als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und dem Bereich Partizipation und Tolerantes Potsdam wurde die Idee entwickelt, den Focus des § 16 BbgKverf (Petitionsrecht) auf Vorschläge, Ideen und Hinweise zu lenken und nicht nur auf Eingaben und Beschwerden. Die an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Petitionen sollen zukünftig über eine eigens dafür angelegte Sparte im Maerkerplus gesteuert werden. Darüber hinaus sind auch Fragen zu Beteiligungsformen der Bürger in einem Ausschuss gut aufgehoben. Vorgeschlagen wird, diese Themen in einem im
Geschäftsbereich 5 - Zentrale Verwaltung angesiedelten
- Ausschuss für Partizipation
zu bündeln, der sich als Inputgeber für die Stadtverordnetenversammlung verstehen soll. Das heißt, klassische Überweisungen aus der StVV heraus sollte es nicht geben; der Ausschuss definiert diese Themen und daraus resultierende Empfehlungen selbst. Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen sind davon ausgeschlossen.
Als Varianten für die Zuordnung der Thematik „städtische Beteiligung“ werden der Finanz- oder der Hauptausschuss vorgeschlagen. Eine finale Einigung wird nicht erzielt.
Empfohlen wird, einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.
Im Weiteren wird empfohlen, die Federführung in der Ausschussberatung konkret zu definieren bzw. in der Regel Vorlagen und Anträge nur in einen Ausschuss zu überweisen.
- Modifizierung der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Potsdam
Für die konstituierende Sitzung der StVV am 19.06.2019 wird ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der StVV eingebracht.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen alle Regelungen, die mit dem Start der papierlosen Arbeit der StVV verbunden sind. Der Entwurf wird den Fraktionen im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Als Anlage werden der Geschäftsordnung die „Nutzungsbedingungen mobile Endgeräte“ und die „Verpflichtungserklärung Datenschutz“ beigefügt.
Eine darüber hinausgehende Änderung betrifft die Streichung des sogenannten „Wortprotokolls“. Da der Livestream zu jeder Sitzung als „On Demand“ im Internet zur Verfügung steht, kann jederzeit die Diskussion und/oder einzelne Redebeiträge wieder aufgerufen und nachvollzogen werden.
Die Empfehlung der Fraktionärinnen, einen Verhaltenskodex für wertschätzende Kommunikation in die Geschäftsordnung aufzunehmen sollte in der Art gefolgt werden, als dass die gennannten 10 Punkte in einem eigenen Paragraphen oder der Präambel der Geschäftsordnung zusammengefasst aufgenommen werden:
(1) Wir beziehen uns inhaltlich auf den Beitrag bzw. das Thema der Vorredner*in.
(2) Wir reagieren sachlich und konstruktiv darauf.
(3) Wir halten uns an Fakten.
(4) Wir sind höflich und wertschätzend im gegenseitigen Umgang.
(5) Wir bemühen uns um eine verständliche Sprache.
(6) Wir verwenden eine geschlechtersensible Sprache und nutzen politische Selbstbezeichnungen.
(7) Wir verzichten auf Sexismus, Rassismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
(8) Wir stellen niemanden bloß und outen niemanden.
(9) Wir beleidigen, verunglimpfen oder drohen nicht.
(10) Wir rufen nicht zur Gewalt auf.
- Entschädigungssatzung
Bis zur Inkraftsetzung einer Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung soll die Entschädigungssatzung der StVV unter folgenden Prämissen geändert werden:
- die in der gültigen Entschädigungssatzung der StVV beschlossenen Aufwandentschädigungsbeträge sollen für alle Anspruchsberechtigten um 10 % erhöht werden – die Rechnungsergebnisse sind auf volle Eurobeträge aufzurunden,
- das Sitzungsgeld soll für alle Gremien auf 20,00 € je Sitzung erhöht werden.
- alle in der Entschädigungsatzung ausgewiesene Beträge (Aufwandentschädigung, Sitzungsgeld, Verdienstausfall) sollen künftig regelmäßig mit einem Index zur Inflationsrate oder zu Tariferhöhungen angepasst werden. (Zu einem solchen Index ist noch eine konkrete Verständigung erforderlich)
- für alle Fraktionssitzungen ist Sitzungsgeld zu zahlen.
Grundlage sind die im Sitzungskalender ausgewiesenen Zeiten außerhalb der Ferien. Formulierungsvorschlag:
(2) Sitzungsgeld wird gezahlt für:
- die Teilnahme an „einer wöchentlich einmaligen Fraktions- oder Gruppensitzung gemäß den festgeschriebenen Terminen im Sitzungskalender.“
- für die Sitzungen des Ältestenrates und des Sonderausschusses zur Überprüfung der Stadtverordneten wird künftig Sitzungsgeld gezahlt; über weitere Gremien (z.B. die Entsperrungskommission) soll die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung befinden,
- für alle Gremien (Beteiligungsrat, Klimarat, Wirtschaftsrat usw.) soll mit deren Bildung auch über die Zahlung von Sitzungsgeld entschieden werden.
- die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr wird generell erstattet; für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr in der Zeit von 18:00 bis maximal 22:00 Uhr.
Die Nachweispflicht, dass kein anderer Personensorgeberechtigter die Betreuung übernehmen konnte, ist aus der Anlage B der Entschädigungssatzung zu streichen. Ausreichend ist eine Glaubhaftmachung des erziehungsberechtigten Mandatsträgers.
- Bezüglich der Erstattung von Verdienstausfall wird eine Definition der „mandatsbedingten Tätigkeiten“ gefordert
- Ein Anspruch auf Verdienstausfall für selbstständige und freiberufliche Stadtverordnete soll von Montag bis Freitag - bis 18:00 Uhr geltend gemacht werden können, um hier eine Gleichstellung mit abhängig Beschäftigten herzustellen. Der Pauschalbetrag von 30,00 € pro Stunde bleibt bestehen.
Darüber hinaus wird empfohlen:
Präsidium
Das Präsidium soll zukünftig wieder aus 5 Mitgliedern bestehen.
Berufung von sachkundigen Einwohnern:
Die Anzahl der sachkundigen Einwohner wird begrenzt und darf die Anzahl der ordentlichen Ausschussmitglieder nicht übersteigen.
Den Beiräten wird in den Ausschüssen ein aktives Teilnahmerecht eingeräumt – eine Berufung als sachkundige Einwohner erfolgt nicht.
Arbeitsgruppe (AG) Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
Die Arbeitsgruppe soll über die Wahlperiode hinaus tätig sein, um Themen der Zusammenarbeit, der Geschäftsordnung, der Entschädigung und ähnlicher Art besprechen und Verabredungen treffen bzw. Entscheidungen der StVV vorbereiten zu können.
Die Arbeitsgruppe sollte die Arbeit nach den Sommerferien wieder aufnehmen.