Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss 18/SVV/0967 vom 30.01.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten. Der Stand der Überarbeitung stellt sich folgendermaßen dar:

 

Die Überarbeitung der Leitlinie erfolgt in einer geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe, die Federführung liegt im Geschäftsbereich 4. Derzeit erfolgt die Auswertung der bisherigen Praxis der Grundstücksverkäufe, relevanter gesetzlicher Vorgaben, anderer Regelungen und Beschlüsse zum Thema. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Auswertung in Potsdam umgesetzter Konzeptverfahren und der Ableitung von Grundsätzen für zukünftige Verfahren. Dabei sollen auch Erfahrungen beteiligter Bieter in die Diskussion einfließen.

 

Die Möglichkeiten und die Grenzen des Verkaufs an bestimmte Akteure bzw. Zielgruppen auf dem Wohnungsmarkt sollen untersucht werden, z.B. an Genossenschaften, an selbstnutzende Gruppen, die ProPotsdam GmbH, für geförderten Wohnungsbau.

 

Die Grundsätze einer neuen Leitlinie sollen auch für den Verkauf von Grundstücken aus Treuhandvermögen anwendbar sein. Dabei sind aber Unterschiede zu Grundstücken des Finanzvermögens die sich z.B. aus dem besonderen Städtebaurecht ergeben -  zu berücksichtigen.

 

Die Vorlage der veränderten Leitlinie ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2019 geplant.

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