Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Land Brandenburg werden derzeit zwei Reformen der Änderung des KITA-Gesetzes Brandenburg verfolgt. Die sogenannte „kleine Reform“ zum 01.08.2019 als Folge des „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes und die sogenannte „große Reform“ zur grundsätzlichen Neuausrichtung des derzeitigen KITA-Gesetzes des Landes Brandenburg, das in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 1993 stammt.

 

Die „kleine Reform“ ist im März 2019 im Land Brandenburg beschlossen worden und hat Folgendes zum Inhalt:

 

  • Eltern, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II,
  • Eltern, die Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII oder
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Eltern, die einen Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

erhalten, zahlen zukünftig keinen Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und Tagespflege.

 

Darüber hinaus sind weiterhin Eltern von der Zahlung eines Beitrags befreit, wenn das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt des Kindes lebenden Personen einen Betrag von 20.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.

 

Die entstehenden Beitragsausfälle werden den Trägern über die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen von Pauschalen erstattet.


Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass die Träger ihre Elternbeitragsordnungen zum 01.08.2019 entsprechend anpassen.

 

Das MBJS hat erklärt, dass darüber hinaus das geltende KITA Gesetz des Landes Brandenburg im Rahmen einen „großen Reform“ grundsätzlich reformiert werden soll.

 

Eine solche Reform bedarf wegen der Komplexität, der vielen Beteiligten und ihrer jeweiligen Interessen einer gründlichen Vorbereitung. Zuallererst braucht es den Dialog aller Akteure von Kita-Trägern, kommunalen wie freien Trägern, Kommunen, Spitzenverbänden, Kita-Fachkräften sowie Eltern. Sie sind aufgefordert, ihre Vorstellungen und Erfordernisse zur Änderung und Modifizierung des Kita-Rechts in den landesweiten Dialog zur Weiterentwicklung des brandenburgischen Kita-Rechts einzubringen. Das neue Gesetz soll transparenter, die komplexen und vielschichtigen Finanzverantwortlichkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landes überschaubarer werden.

 

Diesen Dialog hat das Jugendministerium (MBJS) am 5. Dezember 2018 eröffnet und rund 170 Akteure zum Fachtag „Weiterentwicklung des Kindertagesbetreuungsrechts in Brandenburg“ nach Potsdam eingeladen.

 

Folgende Vorträge mit Diskussionsimpulsen wurden gehalten:

 

  • Worum geht es? Warum eine Reform“ ( Ministerin Britta Ernst, MBJS)
  • Das aktuelle Kita-Recht in Brandenburg ( Reinhard Wilms, MBJS)
  • Was ist eine gute Kita ?“ (Prof. Dr. Frauke Hildebrand, Universität Potsdam)
  • Ziele der Reform des KITA Recht“ ( Volker Westphal, MBJS)
  • Wirksame Finanzierung für eine gute KITA Praxis und gleiche Teilhabe und Bildungschancen“ ( Claudia Schiefelbein, AWO Landesverband und Grit Meyer, Der Paritätische Brandenburg)
  • Rechtssichere Elternbeiträge aus Elternperspektive“ (Jens Schröder, Rechtsanwalt)

 

 

Mit dem Ziel, die konkreten Bedarfe für (neue) Rechtssetzungen und/oder Rechtsänderungen zu formulieren, haben sich die Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer nach den genannten Vorträgen in verschiedenen Arbeitsgruppen zusammengefunden und sich Gedanken gemacht zu den Themen:

 

  • Kita-Qualität: konkrete gesetzliche Vorgaben z.B. zu pädagogischen Konzepten, zum Qualitätsmonitoring, Qualitätsrahmen sowie zur Zusammenarbeit von Kita und Schule
  • Kita-Finanzierung: zukünftige gesetzliche Ausgestaltung, Vereinfachungen, Zuständigkeiten und Personalbemessung
  • Elternpartizipation, Kindersicht
  • Elternbeiträge und Essengeld
  • § 1 Kita-Gesetz: Rechtsanspruch, Betreuungszeiten, Ganztag
  • Fachkräfte: Sicherung, Qualifizierung sowie Anforderungen an Kita-Leitungen.

 

 

Die Ergebnisse werden in weiteren Fachtagen thematisiert und konkretisiert. Der Landes Kinder- und Jugendausschuss (LKJA) hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass ein Unterausschuss „KITA Finanzierung“ als Unterausschuss Kindertagesbetreuung Vorschläge für eine Reform erarbeiten soll. Die 1. Sitzung fand am 29.April 2019 statt.
 

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