Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0377
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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21.05.2019
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27.08.2019
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24.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG Brandenburg in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.06.2019 auszusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung stellt ein besonderes öffentliches Interesse an der Aussetzung der Erhebung fest.
Erläuterung
Begründung:
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage werden in Potsdam wie in den allermeisten Gemeinden Brandenburgs Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG Brandenburg erhoben. Dabei hat sich in der jüngeren Vergangenheit die öffentliche Meinung verdichtet, dass die Erhebung dieser Beiträge ungerecht ist. Die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ hat mit über 100.000 Unterschriften in 10 Wochen dokumentiert, dass in der Bevölkerung ein großer Wunsch nach Abschaffung der Beiträge besteht. Dabei ist kein signifikanter Meinungsunterschied zwischen Grundstückseigentümern und Mietern festzustellen. Der Hauptausschuss des Landtages hat bereits am 23.01.2019 die Zulässigkeit der Volksinitiative festgestellt. Die Landesregierung arbeitet dem Vernehmen nach an einem Gesetzentwurf, durch den die Abschaffung rechtswirksam werden soll. Angesichts dieser politischen Veränderungen ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Abweichung von der in § 8 KAG Brandenburg benannten Soll-Regelung gegeben. Wenn sich abzeichnet, dass die Beiträge demnächst abgeschafft werden und womöglich sogar eine rückwirkende Regelung in Kraft tritt, ist es legitim und zulässig, wenn die Stadt ihren Willen zur Beendigung der Beitragserhebung manifestiert und konkret umsetzt. Dies dient der Vermeidung von Frustration bei etwaig beitragspflichten Anliegern. Zugleich wird unnötiger Verwaltungsaufwand gespart. Ebenso könnte die Landeshauptstadt Potsdam mal ein progressives Zeichen für mehr Beitragsgerechtigkeit setzen.