Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat von Groß Glienicke lehnt eine nachträgliche Baugenehmigung für das auf dem Grundstück Eichengrund 1 befindliche Ensemble, bestehend aus einer Kfz-Werkstatt, einem Reiterhof und einer Wohnung bzw. einem Wohnhaus ab.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister darum, den ursprünglichen Willen der Gemeinde Groß Glienicke, festgelegt im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen, zu respektieren und einer weiteren Zersplitterung des Außenbereiches entschieden entgegenzutreten. Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister mit weiteren städtebauplanerischen Maßnahmen so lange zu warten, bis die strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeinde Groß Glienicke hatte nie vor, im Außenbereich des Ortsteils Bebauungen zuzulassen. Er wendet sich gegen eine Bebauung, die nur im Interesse von Einzelpersonen steht. Danach illegal errichtete Gebäude stellen auch wegen fehlender Bauüberwachung und Baugenehmigung ein nicht hinnehmbares Risiko für die Öffentlichkeit dar.

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