Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung mit integrierter Eingriffsgenehmigung für die Nutzungen im Freizeitsport für das Gelände der Breitensportanlage in Golm am Kuhforter Damm, die keinen Ausbau bestehender Sportflächen bedeuten, zu prüfen und im Genehmigungsprozess zu begleiten. Dazu sollte die Verwaltung wieder mit allen Sportvereinen und Organisationen in Kontakt treten, deren Vorhaben unter dieses Kriterium (kein Ausbau bestehender Sportflächen) fallen. Dabei kann die 2016 formulierte Bedarfssituation im Sportentwicklungskonzept Eiche Golm gleichzeitig überprüft und ggf. entwicklungsbedingt auftretende Bedarfe neu berücksichtigt werden.


 

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Erläuterung

Begründung:

Das vorgesehene Bebauungsplanverfahren „Sportanlagen Kuhforter Damm“ ist derzeit durch die Stadtverordnetenversammlung in Priorität 2 der Prioritätenliste für die verbindliche Bauleitplanung eingestuft. Allein das Verfahren zur Aufstellung, nach Aufrücken in Priorität 1 der Bauleitplanung, wird ungefähr 2-3- Jahre dauern. Die Fläche für den Breitensport ist bereits sehr lang in Hand der Kommune, mit dem Zweck, den wachsenden Bedarf an Breitensport in der Wachstumsregion der Ortsteile Eiche und Golm entsprechen zu können. Unverständlich ist für die Einwohnerschaft, dass auch kleinteiligste Maßnehmen, welche flexibel ansetzbar sind (wie naturnahe Anlagen, z.B. ein Rugbyplatz, Beachvolleyball, Naturnahe BMX Strecke bzw. Streckenteile für den Elektromotorsport) nicht zwischenzeitlich eine Flächenzuweisung erhalten können. Der Antrag verfolgt jedoch dieses Ziel, unbefestigte Möglichkeiten der Nutzung des Geländes zu ermöglichen.


 

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Anlagen

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