Beschlussvorlage - 19/SVV/0711

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass eines besonderen Ereignisses (Potsdamer Lichtspektakel 03.11.19)

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Das Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl.I/06, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.04.2017 (GVBI.I/17, Nr.8) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Darüber hinaus dürfen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BbgLöG Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Die Öffnung von Verkaufsstellen nach Satz 1 führt zum Verbrauch der Möglichkeit der Sonn- oder Feiertagsöffnung für das betroffene Gemeindegebiet und ist innerhalb des gesamten Gemeindegebietes an bis zu fünf Sonn- oder Feiertagen je Kalenderjahr zulässig.

 

Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 BbgLöG wird für das Folgende besondere Ereignis ein verkaufsoffener Sonntag r das betroffene umliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zugelassen:

 

 

03. November 2019 - Potsdamer Lichtspektakel

 

Beim Potsdamer Lichtspektakel illuminieren Lichtkünstler aus aller Welt bekannte und verborgene Plätze und gestalten großartige Lichtkunst zu mitreißenden Inszenierungen. Kreative und innovative Lichtkunstinstallationen verdeutlichen die technischen Möglichkeiten, die die Besucher in eine Welt der Magie eindringen lassen. Die Vielfalt des Lichts eröffnet neue Perspektiven und lässt Potsdamer und Besucher unsere wunderschöne Stadt mit ihrer tausendjährigen Geschichte neu entdecken.

 

Im November 2016 fand das Potsdamer Lichtspektakel erstmalig zunächst im Holländischen Viertel unter dem Motto „Een Lichtspektakle“ mit rund 20.000 Besuchern statt. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Lichtspektakel in den vergangenen zwei Jahren bereits zu einem stadtweiten Fest ausgeweitet und ist mit annähernd 200.000 Besuchern jedes Jahr ein phänomenaler Erfolg. Auch in diesem Jahr wird unsere Stadt in der dunklen Jahreszeit mit Lichtinstallationen künstlerisch und kreativ in Szene gesetzt werden, insgesamt werden 29 Gebäude, darunter z.B. Stadttore, Schlösser, Skulpturen, Theater u.v.m., im nahezu gesamten Stadtgebiet eindrucksvoll angestrahlt. Das Potsdamer Lichtspektakel hat sich zweifelsohne zu einem traditionell-kulturellen Highlight verstetigt und ist somit eine weitere feste Attraktion im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam geworden.

 

 

Begleitet werden die Illuminationen von mehr als 80 kulturellen Beiträgen, Live-Performances und Mitmachaktionen. Des Weiteren werden zahlreiche Touren (z.B. in Bussen, auf Schiffen, geführte Touren zu Fuß oder mit dem Velotaxi) angeboten, die die Besucher zu den verschiedenen Aktionsorten im gesamten Stadtgebiet bringen. Potsdam erstrahlt mittlerweile bis weit über die Stadtgrenzen hinaus, daher halten auch Hotels für die zahlreichen ste von außerhalb attraktive Angebote bereit. Begleitendebuchbare“ Produkte wie beispielsweise geführte Lichtspaziergänge, Übernachtungspakete, Licht-Kulinarik in Gastronomie und Aktionen des Einzelhandels ergänzen darüber hinaus das Lichtfest.

 

In Ergänzung zu der vorliegenden Veranstaltungsübersicht aus dem vergangenen Jahr (siehe Anlage Veranstaltungsübersicht Potsdamer Lichtspektakel) sind r dieses Jahr nach Aussagen der Veranstalter weitere Illuminationen am HPI und der Filmuni in Babelsberg sowie auf dem Brauhausberg aktuell in Vorbereitung.

 

Die Sonntagsöffnung anlässlich des Potsdamer Lichtspektakels wird aufgrund der nahezu stadtweiten Ausdehnung der Veranstaltung auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, mit Ausnahme der Postleitzahlengebiete 14476, 14478, 14480, eingegrenzt (siehe Anlage Geltungsbereich Potsdamer Lichtspektakel zur Verordnung).

 

 

Der genannte Veranstaltungstermin wurde im Vorfeld mit den Interessenvertretern des Handels abgestimmt.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sind um Stellungnahme zu dem beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag gebeten worden. Die Stellungnahmen aus der Anhörung werden beigefügt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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