Anfrage - 19/SVV/0742

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Beschlussvorschlag

Nach PNN Berichten sind einige Gebührensatzungen der EWP für nichtig erklärt worden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Bedeutung hat dieses Urteil für die Gebührensatzungen und Mieten der städtischen GmbHs? 


 

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