Antrag - 19/SVV/0607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der künftigen Besetzung der Fachbereichsleitungen in der Stadtverwaltung Potsdam auf eine Erhöhung des Frauenanteils auf mindestens 50% hinzuwirken.

Das heißt konkret, dass bei allen kommenden Besetzungen der gesamte Rekrutierungsprozess geschlechtersensibel durchzuführen ist. Um die Anzahl weiblicher Fachkräfte in den Bewerbungsverfahren zu erhöhen, sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten r alle zu besetzenden Stellen gezielt weibliche Fachkräfte gewonnen werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im November 2019 über die künftige Ausgestaltung der Besetzungsverfahren zu berichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird diesen Maßstab bei ihren künftigen Entscheidungen der Besetzung von Führungspositionen ebenso anlegen.
 

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Erläuterung

Begründung:

Die Gleichstellungsgesetze von Bund und Land Brandenburg für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen müssen umgesetzt werden.

In den letzten Jahren ist der Anteil weiblicher Führungskräfte auf der Ebene der Fachbereichsleitungen in der Stadtverwaltung Potsdam kontinuierlich gesunken.

hrend 2010 noch 53% der Fachbereichsleitungsstellen von Frauen besetzt waren und es auch 2014 eine paritätische Besetzung von 50% Frauenanteil gab, liegt 2019 der Anteil von Frauen bei den Fachbereichsleitungen aktuell bei nur noch 25%.

Durch die Umsetzung der Verwaltungsreform in 2019 wurden die Zahl der Fachbereiche erhöht. Alle neu geschaffenen Positionen wurden zunächst kommissarisch besetzt, allerdings wurde keine dieser Führungsposition mit einer Frau besetzt.

Im Ergebnis sind aktuell von 20 Fachbereichsleitungen fünf dieser Positionen mit weiblichen Führungskräften besetzt, Männer besetzen 15 Stellen, davon sechs Stellen kommissarisch.

https://vvb.potsdam.de/vv/Organigramm_Gesamt_20.05.2019_.pdf

Nur durch eine sofortige konsequente Anwendung und Umsetzung des Gleichstellungsplanes 2015 bis 2019 der Stadt Potsdam sowie der gesetzlichen Regelungen (v.a. im GG und im LGG § 1) ist eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und damit eine paritätische Besetzung von Führungspositionen (Fachbereichsleitungen) der Stadtverwaltung Potsdam zu erreichen. Wie es von der Stadtverordnetenversammlung mit der DS 16/SVV/0429 beschlossen wurde.
 

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