Antrag - 19/SVV/0688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beitritt Potsdams zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1.    die entsprechenden Schritte dazu einzuleiten,
  2. zentrale Handlungsfelder des kommunalen Naturschutzes des Bündnisses zu prüfen und ggf. zu übernehmen sowie mit konkreten Zielen und Maßnahmen für Potsdam zu unterlegen, wobei die bisherigen Beschlüsse zum Thema aufzunehmen sind, damit eine einheitliche Handlungsgrundlage entsteht, die kontinuierlich weiter zu entwickeln und fortzuschreiben ist.
  3. Die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" vorzubereiten und zu vollziehen. 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität im ersten Quartal 2020 eine erste Übersicht der Handlungsfelder mit den konkreten Zielen und Maßnahmenr Potsdam vorzutragen. Der Beitritt zum Bündnis sowie die Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ sollen noch 2019 erfolgen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Im Februar 2012 haben sich daher 60 Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zusammengeschlossen. Aktuell gehören 188 Kommunen dem Bündnis an.

Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und rückt den Schutz der biologischen Vielfalt in den Kommunen in den Blickpunkt. Es dient den Kommunen zum Informationsaustausch und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Auch Fortbildungsangebote für Verwaltungsangestellte sowie gemeinsame Aktionen und Projekte stehen auf der Agenda. Über die Homepage sowie den Newsletter informiert das Bündnis regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich des kommunalen Naturschutzes.

Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Bereits vor der Bündnisgründung haben sich engagierte Kommunen aus ganz Deutschland diesbezüglich über wesentliche Eckpunkte verständigt. Entstanden ist die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, in der zentrale Handlungsfelder des kommunalen Naturschutzes genannt und mit konkreten Zielen und Maßnahmen unterlegt werden. Die Deklaration soll als freiwillige Selbstverpflichtung Kommunen bundesweit dazu motivieren, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und entsprechende Anforderungen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie bildet darüber hinaus die naturschutzfachliche Grundlage sowie satzungsgemäß den inhaltlichen Rahmen des Bündnishandelns. Mittlerweile haben mehr als 345 Kommunen die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet.

Urbane Grünflächen wie Parks, Gärten, Gewässer, Stadtwälder oder Brachflächen mit ihrer Vielfalt an Nutzungsarten und -intensitäten bilden ein buntes Mosaik unterschiedlichster Lebensräume und somit beste Voraussetzungen für großen Artenreichtum. Außerdem tragen sie zur Lebensqualität der Menschen bei und ermöglichen wertvolle Naturerfahrungen im unmittelbaren Arbeits- und Wohnumfeld. Jede neue Straße und Stadtentwicklungsmaßnahme hat direkte Auswirkungen auf Boden, Vegetation und Mikroklima. Werden biodiversitätsrelevante Gesichtspunkte frühzeitig berücksichtigt, können negative Einwirkungen minimiert und neue Strukturen zum Erhalt der biologischen Vielfalt geschaffen werden. Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ will die Kommunen dabei unterstützen, dieses Potential für Mensch und Natur zu fördern.

Anlage: Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“


 

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Anlagen

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