Antrag - 19/SVV/0653

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)        Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH am 09.09.2015 gemäß Drucksachen Nr. 15/SVV/0644 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)        Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH folgende fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD Herr Uwe Adler  (1 Sitz)       

 

-     über die Fraktion ndnis 90/Die Grünen Herr Dr. Gert Zöller (1 Sitz)

 

-      über die Fraktion DIE LINKE Frau Birgit Müller (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU Herr Matthias Finken (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE aNDERE Herr Dr. Nicolas Bauer (1 Sitz)

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

-         über die Fraktion SPD Herr Kai Weber

-         über die Fraktionndnis 90/Die Grünen Herr Christian Nauck

-         über die Fraktion DIE LINKE Frau Tina Lange, Herr Michél Berlin

-         über die Fraktion CDU Herr Maximilan Adams

-         über die Fraktion DIE aNDERE Herr Tamás Blénessy

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 100 % der Anteile an der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP). Die LHP hält somit mittelbar über die SWP sämtliche Gesellschafteranteile der ViP.

 

Die ViP hat einen Aufsichtsrat. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ViP besteht dieser aus sieben Mitgliedern. Sechs der Mitglieder werden vom Gesellschafter entsandt, und zwar von der SWP bzw. der LHP. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der LHP oder ein/e von ihm benannte/r Beigeordnete/r bzw. Dezernent/in der LHP.

 

Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist der Vorsitzende des Betriebsrates oder ein vom Betriebsrat bestimmtes Mitglied des Betriebsrates.

 

Die übrigen 5 Mitglieder werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Bestellung von Vertretern in Unternehmen von der Gesellschafterversammlung gewählt.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung zu benennenden 5 Mitglieder des Aufsichtsrates der ViP wurden zuletzt am 09.09.2015 gemäß Drucksachen Nr. 15/SVV/0644 entsandt.

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ViP des amtierenden Aufsichtsrates ist abgelaufen. Unabhängig davon führt der amtierende Aufsichtsrat der ViP die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun fünf Aufsichtsratsmitglieder für eine neue Amtszeit im Überwachungsorgan zu entsenden. Zudem änderte sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl vom 26.05.2019. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung. Somit beanspruchen die Fraktionen die Neubesetzung des Aufsichtsrates der ViP.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die fünf von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    5 x 11/54 = 1,019 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE    5 x 10/54 = 0,926 1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 5 x 10/54 = 0,926 1 Sitz

Fraktion CDU    5 x   7/54 = 0,648 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE  5 x   6/54 = 0,556 1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der ViP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ViP in den Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

Loading...