Antrag - 19/SVV/0654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)        Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans-Otto-Theater GmbH gemäß Drucksachen Nr. 16/SVV/0531 am 14.09.2016 bzw. gemäß Drucksachen Nr. 17/SVV/0482 am 07.06.2017 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH folgende sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen

 Herr Claus Wartenberg (2 Sitze)       

 

-     über die Fraktionndnis 90/Die Grünen Herr Peter Schüler (1 Sitz)

 

-      über die Fraktion DIE LINKE  Frau Juliane Nitsche (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU Herr Andreas Masopust (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE aNDERE Frau Beate Goreczko (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion AfD Herr Sebastian Olbrich (1 Sitz)

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

-         über die Fraktion SPD Frau Babette Reimers,

 Frau Birgit Morgenroth

-         über die Fraktionndnis 90/Die Grünen Frau Sophia Rost

-         über die Fraktion DIE LINKE Herr Sascha Krämer,

 Frau Dr. Karin Schröter

-         über die Fraktion CDU Frau Anna Lüdcke

-         über die Fraktion DIE aNDERE Frau Anja Heigl

-         über die Fraktion AfD Herr Roman Kuffert

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl am 26.05.2019 geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beanspruchen die Fraktionen eine Neubesetzung des Kuratoriums des HOT.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus zehn Mitgliedern besteht. Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:

 

a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b) sieben Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des

§ 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für

Kultur zuständig ist,

 

d) einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 14.09.2016 (Drucksache 16/SVV/0531) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT. Ferner erfolgte am 07.06.2017 (Drucksache Nr. 17/SVV/0482) die Abberufung und Neuberufung von städtischen Vertretern/ Vertreterinnen als Mitglieder des Kuratoriums. Das amtierende Kuratorium konstituierte sich am 28.11.2016.

 

Entsprechend § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des amtierenden Kuratoriums endet somit in 2021. Daher soll in diesem Fall eine Neubestellung als Kuratoriumsmitglieder bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun die sieben entsandten städtischen Kuratoriumsmitglieder abzuberufen und anschließend in personell geänderter Zusammenstellung neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

Fraktion SPD 7 x 11/54 = 1,426 2 Sitze

Fraktion DIE LINKE 7 x 10/54 = 1,296 1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 7 x 10/54 = 1,296 1 Sitz

Fraktion CDU 7 x   7/54 = 0,907 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 7 x   6/54 = 0,778 1 Sitz

Fraktion AfD 7 x   5/54 = 0,648 1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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