Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat stellt für das Fußball- und Volleyballturnier im Rahmen des öffentlichen Sommerfestes des SV Schwarz-Weiß Fahrland 2018 e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 170,00 EUR für die Anschaffung von Pokalen aus den Mitteln zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen zur Verfügung.

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

 

Der SV Schwarz-Weiß Fahrland 2018 e.V. veranstaltet am Sonntag, den 8. September 2019, auf dem Schulgelände der Regenbogenschule in Fahrland ein öffentliches Sommerfest. r das Fußball- und Volleyballturnier, zu welchem auch externe Mannschaften eingeladen werden, sollen zwei Wanderpokale und jeweils kleine Pokale für die ersten drei Plätze angeschafft werden.
 

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