Beschlussvorlage - 01/SVV/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek entspricht der notwendigen Währungsumstellung von DM auf Euro ab 01.01.2001. Darüber hinaus ergeben sich Korrekturen und Anpassungen in den nachfolgend aufgeführten Punkten 2 bis 6:

1.  Umstellung der Entgelte auf Euro-Beträge ab 01.01.2002

Die Entgeltordnung muss sich im Interesse der Bibliotheksbenutzer/innen sowie des Verwaltungsaufwandes in einem handhabbaren Rahmen halten. So erfolgte z.B. bei der Jahreskarte (25,00 DM) eine vertretbare Aufrundung von 12,78 € auf 13.00 €. Ebenso wurde ein Aufrundung bei vom Nutzer vermeidbaren Kosten beispielsweise bei Punkt 7 Bearbeitungsentgelte vorgenommen von vormals 10,00 DM auf 5,50 €. Abgerundet wurde das Entgelt bei einem Benutzerausweis für Rentner/innen, Auszubildende und Studenten/Studentinnen (12,00 DM) von 6,14 € auf 6,00 €. Insgesamt kann man von gleichbleibenden Einnahmen ausgehen.

2.            Entgelte für eine Monatskarte 5,00 DM
(Neu eingefügt als Punkt 3)

Die Einführung eines Benutzerausweises mit Gültigkeit von einem Monat wurde mehrfach von Benutzerseite an die Stadt- und Landesbibliothek herangetragen, insbesondere von Bürger/innen, die sich nur temporär in Potsdam aufhalten, z.B. zu Forschungszwecken.

3.            Entgelte für Verluste : Verlust der Lochkarte 5,00 DM entfällt
(Punkt 7)

Aufgrund der fortschreitenden retrospektiven Erfassung der Bibliotheksbestände wird die Fotoverbuchung im Jahr 2001 abgeschafft. Somit entfällt die Ausgabe von Lochkarten.

4.            Entgelte für Verluste: Verlust von Cover 10,00 DM
(Punkt 7, zweiter Spiegelstrich)

In letzter Zeit ist ein zunehmender Verlust speziell von CD-Covern bei der Rückgabe von entliehenen CDs zu bemerken. Vermutlich hängt dieser Umstand mit der Möglichkeit des CD-Brennens zusammen. Original-Cover werden somit attraktiv. Dabei ist das Verlust-entgelt von vormals 2,00 DM leicht zu verschmerzen. Mit dem Verlustentgelt von 10,00 DM soll dem im Interesse der anderen Benutzer/innen entgegengewirkt werden. Bei Spielanleitungen wurden diesbezüglich schon positive Erfahrungen gemacht.

5.    Entgelte für die Nutzung elektronischer Medien und Dienstleistungen
hier: Wegfall des Entgeltes von 2,00 DM pro Entleihung für CD-ROM und DVD
(Punkt 10)

Von dem Entleihungsentgelt für CD-ROM und DVD in Höhe von 2.00 DM pro Entleihung soll künftig Abstand genommen werden. Der Medienmarkt erfährt seit Jahren eine rasante Entwicklung. Im wesentlichen geht es den Menschen um Informationen, dabei tritt die Medienart zunehmend in den Hintergrund. Genützt werden Bücher, Zeitschriften, Videos. . CD-ROM, DVD sowie das Internet. Aus diesem Grund ist eine preisliche Differenzierung zwischen den sogenannten Neuen Medien nicht mehr zeitgemäß. CD-ROM, DVD und Videos gehören ebenso selbstverständlich in den Bibliotheksbestand - und sind somit jedermann zugänglich - wie Printmedien.

Bei Wegfall des Entleihungsentgeltes ist eine Ausleihsteigerung zu erwarten, die wiederum erfahrungsgemäß mit einer erhöhten Einnahme von Versäumnisentgelten einhergeht. Von daher ist nicht mit Einnahmeverlusten zu rechnen.

6. Entgelte für Kopierleistungen

hier: Reader-Printer pro Seite A 4 0,50 DM / A 3 1.00 DM

(Punkt 11, erster Spiegelstrich)

Seit November 2000 steht den Benutzern ein neuer Reader-Printer für den Ausdruck von

Microfiche/Microfilm mit erheblich verbesserten Möglichkeiten zur Verfügung. Da sich die

Unterhaltskosten dementsprechend erhöht haben, ist eine Entgelterhöhung für die

Ausdrucke angemessen

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

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