Beschlussvorlage - 01/SVV/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bibliothek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2001
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Erläuterung
Begründung:
Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek
entspricht der notwendigen
Währungsumstellung von DM auf Euro ab 01.01.2001. Darüber hinaus ergeben sich Korrekturen und Anpassungen in den
nachfolgend aufgeführten Punkten 2
bis 6:
1. Umstellung der Entgelte auf
Euro-Beträge ab 01.01.2002
Die Entgeltordnung muss sich im Interesse der
Bibliotheksbenutzer/innen sowie des Verwaltungsaufwandes
in einem handhabbaren Rahmen halten. So erfolgte z.B. bei der Jahreskarte
(25,00 DM) eine vertretbare Aufrundung von 12,78 € auf 13.00 €. Ebenso wurde
ein Aufrundung bei vom Nutzer vermeidbaren Kosten beispielsweise bei Punkt 7 Bearbeitungsentgelte vorgenommen von vormals
10,00 DM auf 5,50 €. Abgerundet wurde das Entgelt bei einem
Benutzerausweis für Rentner/innen, Auszubildende und Studenten/Studentinnen
(12,00 DM) von 6,14 € auf 6,00 €. Insgesamt kann man von gleichbleibenden
Einnahmen ausgehen.
2. Entgelte für eine Monatskarte 5,00 DM
(Neu eingefügt als Punkt 3)
Die Einführung eines Benutzerausweises mit
Gültigkeit von einem Monat wurde mehrfach von Benutzerseite an die Stadt- und
Landesbibliothek herangetragen, insbesondere von Bürger/innen, die sich nur
temporär in Potsdam aufhalten, z.B. zu Forschungszwecken.
3. Entgelte für Verluste : Verlust der Lochkarte 5,00
DM entfällt
(Punkt 7)
Aufgrund der fortschreitenden retrospektiven
Erfassung der Bibliotheksbestände wird die Fotoverbuchung im Jahr 2001 abgeschafft. Somit
entfällt die Ausgabe von Lochkarten.
4. Entgelte für Verluste: Verlust von Cover 10,00 DM
(Punkt 7, zweiter Spiegelstrich)
In letzter Zeit ist ein zunehmender Verlust speziell von CD-Covern
bei der Rückgabe von entliehenen CDs zu bemerken. Vermutlich hängt dieser
Umstand mit der Möglichkeit des CD-Brennens zusammen. Original-Cover werden
somit attraktiv. Dabei ist das Verlust-entgelt
von vormals 2,00 DM leicht zu verschmerzen. Mit dem Verlustentgelt von 10,00 DM
soll dem im Interesse der anderen Benutzer/innen entgegengewirkt werden. Bei Spielanleitungen
wurden diesbezüglich schon positive Erfahrungen gemacht.
5. Entgelte für die Nutzung elektronischer Medien und
Dienstleistungen
hier: Wegfall des Entgeltes von 2,00
DM pro Entleihung für CD-ROM und DVD
(Punkt 10)
Von dem
Entleihungsentgelt für CD-ROM und DVD in Höhe von 2.00 DM pro Entleihung soll künftig Abstand genommen werden. Der
Medienmarkt erfährt seit Jahren eine rasante Entwicklung. Im wesentlichen
geht es den Menschen um Informationen, dabei tritt die Medienart zunehmend in den Hintergrund. Genützt
werden Bücher, Zeitschriften, Videos. . CD-ROM, DVD sowie das Internet.
Aus diesem Grund ist eine preisliche Differenzierung zwischen den sogenannten Neuen
Medien nicht mehr zeitgemäß. CD-ROM, DVD und Videos gehören ebenso
selbstverständlich in den Bibliotheksbestand - und sind somit jedermann
zugänglich - wie Printmedien.
Bei Wegfall des Entleihungsentgeltes ist eine Ausleihsteigerung zu erwarten, die wiederum erfahrungsgemäß mit einer erhöhten Einnahme von Versäumnisentgelten einhergeht. Von daher ist nicht mit Einnahmeverlusten zu rechnen.
6. Entgelte für Kopierleistungen
hier: Reader-Printer pro Seite A 4 0,50 DM /
A 3 1.00 DM
(Punkt 11, erster Spiegelstrich)
Seit November 2000 steht den Benutzern ein
neuer Reader-Printer für den Ausdruck von
Microfiche/Microfilm mit erheblich
verbesserten Möglichkeiten zur Verfügung. Da sich die
Unterhaltskosten dementsprechend erhöht
haben, ist eine Entgelterhöhung für die
Ausdrucke angemessen