Beschlussvorlage - 19/SVV/0690

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ entschieden (gemäß Anlagen 2A, 2B, 3).
  2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 " Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ wird nach § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (siehe Anlagen 4, 5 und 6).
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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.

Die here Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: „Potsdamer Baulandmodell“) findet für die vorliegende Planung keine Anwendung. Zur Wahrung der Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Leistungen und Vermeidung der wirtschaftlichen Überforderung der Planungsbegünstigten wird gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und Kapitel 5 Potsdamer Baulandmodell (Einhaltung der Angemessenheit) die Kostenbeteiligung im Einzelfall begrenzt. Im vorliegenden Planverfahren entsteht auf Grundlage dieser Angemessenheitsprüfung eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an der sozialen Infrastruktur (1,5 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und 1 Platz in Grundschulen). Eine Verpflichtung zur Realisierung von Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen entsteht hingegen nicht.

 


 

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Anlagen

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