Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0827
Grunddaten
- Betreff:
-
Politisch nicht legitimierte Umwandlung des im Bebauungsplan 02/93 'Wohngebiet Ritterstraße' festgesetzten Quartiersplatzes in Baugrundstücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Einreicher*:
- Marcus Krause
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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29.08.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird um Stellungnahme gebeten, warum wegen der Umwandlung des im Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ im Straßenverlauf der Ritterstraße festgesetzten Quartierplatzes in Baugrundstücke kein Bebauungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Stellungnahme möge auch dargestellt werden, ob bzw. wie die Landeshauptstadt Potsdam von der Nutzungsänderungsbedingten, erheblichen Wertsteigerung partizipiert(e).
Erläuterung
Begründung:
Der Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ setzt in der Mitte des Straßenverlaufes eine platzartige Aufweitung als öffentliche Verkehrsfläche fest. Planungsziel war, an dieser Stelle einen Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität zu errichten. Dieser Platz wurde nicht errichtet; statt-dessen wurden die hierfür vorgesehenen Flächen zu Baugrundstücken umgewandelt. Das Abweichen von den festgesetzten öffentlichen Flächen berührt die Grundzüge der Planung und es wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich gewesen.
Die Entscheidungshoheit der Stadtverordneten und mithin die Anhörungsrechte des Ortsbeirates wurden im Hinblick auf das zu konstatierende, erhebliche Abweichen von den ursprünglichen Planungszielen durch das Schaffen unumstößlicher Fakten missachtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,8 kB
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