Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0828
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung einer Spielfläche im 'Wohngebiet Ritterstraße'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Einreicher*:
- Marcus Krause
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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29.08.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die im Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ festgesetzte Spielfläche spätestens bis Ende des II. Quartales 2020 eine Ausbauplanung zu erarbeiten.
- Die Planungsziele sind spätestens im IV. Quartal 2019 im Ortsbeirat Golm vorzustellen.
- Die Anlieger und die interessierte Öffentlichkeit sind in die Planungen in geeigneter Weise einzubeziehen.
Erläuterung
Begründung:
Der Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ ist seit nunmehr fast 13 Jahren rechtskräftig; die Bebauung ist fast vollständig realisiert. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen (Park-anlage) einschließlich der festgesetzten Spielflächen sind jedoch hingegen noch nicht hergerichtet.
Die in der „alten“ Ortsmitte festzustellende Bedarfssituation an Spielflächen erfordert – unbe-schadet der ohnehin erforderlichen Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes – die zügige Realisierung der im Bebauungsplan vorgesehenen Spielfläche. Daher ist dringend zunächst eine Planung erforderlich, in der auch die Vorstellungen der Anlieger / Anwohner im „Wohngebiet Ritterstraße“ bzw. der interessierten Öffentlichkeit einbezogen werden sollen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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