Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die im Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ festgesetzte Spielfläche spätestens bis Ende des II. Quartales 2020 eine Ausbauplanung zu erarbeiten.

 

  1. Die Planungsziele sind spätestens im IV. Quartal 2019 im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

  1. Die Anlieger und die interessierte Öffentlichkeit sind in die Planungen in geeigneter Weise einzubeziehen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Der Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ ist seit nunmehr fast 13 Jahren rechtskräftig; die Bebauung ist fast vollständig realisiert. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen (Park-anlage) einschließlich der festgesetzten Spielflächen sind jedoch hingegen noch nicht hergerichtet.

Die in der „alten“ Ortsmitte festzustellende  Bedarfssituation an Spielflächen erfordert unbe-schadet der ohnehin erforderlichen Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes die zügige Realisierung der im Bebauungsplan vorgesehenen Spielfläche. Daher ist dringend zunächst eine Planung erforderlich, in der auch die Vorstellungen der Anlieger / Anwohner im Wohngebiet Ritterstraße bzw. der interessierten Öffentlichkeit einbezogen werden sollen.


 

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Anlagen

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