Antrag - 19/SVV/0811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Gemäß § 41 BbgKVerf werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt:

 

Auf Vorschlag der

                                                                                   

Fraktion SPD Mitglied Stellvertreter Nachrücker

 Herr Dieter Spira Herr Leon Troche Herr Claus                                                         Wartenberg

Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen                            Mitglied                            Stellvertreter              Nachrücker

 Herr Andreas Walter Robert Sperfreld

 

Fraktion DIE LINKE  Mitglied  Stellvertreter              Nachrücker

 Herr Stefan Matz Frau Tina Lange 1. Herr Michél                                                            Berlin

   2. Herr Peter                                                            Kaminski

 

Fraktion CDU Mitglied Stellvertreter  Nachrücker

 Herr Werner Pahnhenrich Herr Dr. Wieland Niekisch

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming neu zu wählen.

Gemäß § 6 RegBkPlG besteht die Regionalversammlung aus Regionalräten und Regionalrätinnen und weiteren Vertretungspersonen. Regionalräte und Regionalrätinnen sind die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften und die von den Kreistagen sowie Stadtverordnetenversammlungen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften gewählten Vertretungspersonen.

Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat. Nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörde und der Regionalen Planungsstelle. Ihre erste Wahl, bei der auch mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen ist, findet innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019 statt. Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu wählenden Vertretungspersonen ist in der Hauptsatzung nach § 8 festzulegen.

Gemäß des in der Anlage beigefügten Beschlusses des Regionalvorstands vom 07. Juni 2019 wählt die Stadt Potsdam 4 Vertretungspersonen.

Das Vorschlagsrecht haben die Fraktionen bislang auf Grundlage der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren erhalten:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 4 x 11/54 = 0,815 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 4 x 10/54 = 0,741 1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 4 x 10/54 = 0,741 1 Sitz

Fraktion CDU 4 x   7/54 = 0,519 1 Sitz

 

 

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Anlagen

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