Antrag - 19/SVV/0334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Baulandmodell der Landeshauptstadt Potsdam möge derart angepasst werden, dass der Investorenanreiz von 1/3, das bisher beim Planungsbegünstigten verblieb, gestrichen wird.
 

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Erläuterung

Begründung:

Aus dem Monitoringbericht (Baulandmodell) 2018:

Angesichts der aktuell durch verschiedene Marktbeobachter dokumentierten Baukosten und Renditeerwartungen je m² Geschossfläche im Neubau wird das Investorendrittel von modellhaft maximal ca. 333 /m² Wohnbauland (unter Annahme des oben genannten Bodenrichtwertes von 1.000 €/m², aufzuteilen auf die realisierbare Geschossfläche) als nicht entscheidungsrelevant eingestuft.

Vor diesem Hintergrund re es möglich, Nr. 5.1 Satz 2 Baulandmodell ersatzlos zu streichen, zumindest aber Investitionsanreiz im Umfang zu reduzieren. Rechtliche Bedenken bezüglich des Angemessenheitsgebotes des § 11 Abs. 2 BauGB bestehen dabei nicht.

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