Beschlussvorlage - 01/SVV/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl" zum 31.12.1999 wird gemäß § 27 (1) EigV beschlossen

 

  1. Dem Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung erteilt

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.962,39 DM wird auf des nächste Jahr vorgetragen.

Der Vortrag wird für die Kosten des Rückbaus im Ausweichobjekt festgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie § 20 Betriebssatzung be-schließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die Entlastung der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.1999 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl" zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

Zum 31.12.1999 weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 78.962,39 DM aus.

Ursache des Jahresüberschusses 1999 sind die wegen des in 1999 in der Planungsphase befindlichen Neubaus in der Geschwister - Scholl-Straße 60 nur zum Teil verwendeten Investitionskosten, welche im Pflegesatz enthalten sind.

Im Wirtschaftsjahr 1999 wurden am alten Gebäude Geschwister - Scholl-Straße 60 nur Instandsetzungen, keine größeren Neuanschaffungen vorgenommen. Im April 2000 wurde das Haus abgerissen.

Von den zuständigen Ämtern wurden für die Nutzung des Ausweichobjektes Stechlinweg 15 als Pflegeheim entsprechende Umbaumaßnahmen auferlegt.

Der Eigenbetrieb ist bemüht, einen Nachmieter, der diese Umbauten übernimmt, zu finden. Sollte ein solcher nicht gefunden werden, müssen die ausgeführten Umbauten zum Teil rückgebaut werden.

Um ein finanzielles Risiko für das Heim auszuschließen, soll der Jahresüberschuss 1999 für die Kosten des Rückbaus des Ausweichobjektes zweckgebunden werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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