Beschlussvorlage - 01/SVV/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zum 31.12.1999
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister
Scholl" zum 31.12.1999 wird gemäß § 27 (1) EigV beschlossen
- Dem
Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 1999
Entlastung erteilt
- Der
Jahresüberschuss in Höhe von 78.962,39 DM wird auf des nächste Jahr
vorgetragen.
Der Vortrag wird für die Kosten des Rückbaus im
Ausweichobjekt festgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung
(EigV) sowie § 20 Betriebssatzung be-schließt die
Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die Entlastung
der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.
Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die
Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss
zum 31.12.1999 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl" zu prüfen
und die Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Zum 31.12.1999 weist die Gewinn- und
Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 78.962,39 DM aus.
Ursache des Jahresüberschusses 1999 sind die
wegen des in 1999 in der Planungsphase befindlichen Neubaus in der
Geschwister - Scholl-Straße 60 nur zum Teil verwendeten Investitionskosten,
welche im Pflegesatz enthalten sind.
Im Wirtschaftsjahr 1999 wurden am alten
Gebäude Geschwister - Scholl-Straße 60 nur Instandsetzungen, keine
größeren Neuanschaffungen vorgenommen. Im April 2000 wurde das Haus abgerissen.
Von den zuständigen Ämtern wurden für die
Nutzung des Ausweichobjektes Stechlinweg 15 als Pflegeheim
entsprechende Umbaumaßnahmen auferlegt.
Der Eigenbetrieb ist bemüht, einen
Nachmieter, der diese Umbauten übernimmt, zu finden. Sollte
ein solcher nicht gefunden werden, müssen die ausgeführten Umbauten zum Teil rückgebaut
werden.
Um ein finanzielles Risiko für das Heim
auszuschließen, soll der Jahresüberschuss 1999 für die Kosten des Rückbaus des
Ausweichobjektes zweckgebunden werden.