Antrag - 19/SVV/0852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.)     Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Entwicklungsträger Potsdam GmbH am 05.03.2014 gemäß DS-Nr.: 14/SVV/0120 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)     Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH folgende acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD Frau Babette Reimers 

(2 Sitze) Herr Leon Troche

  .

-         über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen Frau Ingeborg Naundorf

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE LINKE Frau Tina Lange

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU Herr Dr. Wieland Niekisch

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE aNDERE Frau Frauke Röth

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion AfD Herr Ambros Tazreiter

(1 Sitz)

 

nach Einigung*mit der Fraktion DIE LINKE

über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen Herr Nils Naber

(1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion SPD Herr Claus Wartenberg

-         über die Fraktion Bündnis 90/

-         Die Grünen Herr Jan Fiebelkorn-Drasen

-         über die Fraktion DIE LINKE Herr Norbert Wilke

-         über die Fraktion CDU Herr Werner Pahnhenrich

-         über die Fraktion DIE aNDERE Herr Georg Bittcher

-         über die Fraktion AfD Herr Chaled-Uwe Said

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH (ProP). Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProP.

 

Der Aufsichtsrat der ETP besteht gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,

 

Der amtierende Aufsichtsrat der ETP konstituierte sich am 10.07.2014. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Die erneute Entsendung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Die Gesellschafterversammlung der ETP entschied im August 2019 über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018. Es ist daher erforderlich, einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte zuletzt am 05.03.2014 (DS-Nr.: 14/SVV/0120) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag acht städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der ETP.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun acht Aufsichtsratsmitglieder r eine neue Amtszeit im Überwachungsorgan zu entsenden. Zudem änderte sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl vom 26.05.2019. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung. Somit beanspruchen die Fraktionen die Neubesetzung des Aufsichtsrates der ETP.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die acht von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

 

 

 

 

 

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 8 x 11/54 = 1,630 2 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 8 x 10/54 = 1,481 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 8 x 10/54 = 1,481 1 Sitz

Fraktion CDU 8 x   7/54 = 1,037 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 8 x   6/54 = 0,889 1 Sitz

Fraktion AfD 8 x  5/54 = 0,741 1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen   oder*

Fraktion DIE LINKE  1 Sitz

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der ETP.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der ETP regelt die Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ETP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 


 

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