Antrag - 19/SVV/0858

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.)     Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH am 13.09.2017 gemäß DS-Nr.: 17/SVV/0724 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)     Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD                               Frau Babette Reimers

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Bernt Armbruster

(1 Sitz)

 

  1. über die Fraktion DIE LINKE                        Frau Dr. Anja Günther

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU                                  Frau Anna Lüdcke

(1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion SPD                                Herr Nico Marquardt

-         über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Frau Katrin Vohland

-         über die Fraktion DIE LINKE                      Herr Daniel di Primio

-         über die Fraktion CDU       Herr Matthias Kaiser

  
 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der TGZP hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm mit der Wahrnehmung der Vertretung betraute/r Beschäftigte/r als Vorsitzende/r des Aufsichtsrates,

 

b) vier von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitgliederr deren Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind,

 

c) ein von der Gesellschafterversammlung zu wählendes Mitglied, bei dem es sich um einen kompetenten Vertreter/ eine kompetente Vertreterin der Wirtschaft oder wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen freien Berufe bzw. ihrer Interessenvertretungen/Fachverbände handelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der LHP hatte am 17.09.2014 entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag vier städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der TGZP entsandt (DS-Nr.: 14/SVV/0738).

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der TGZP begann mit seiner konstituierenden Sitzung in 2015. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2017 (DS-Nr.: 17/SVV/0724) wurden die gemäß DS-Nr.: 14/SVV/0738 entsandten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit abberufen und neu entsandt. Die Amtszeit endet gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der TGZP in 2020 mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, gemäß § 8 Abs. 2 S. 3 des Gesellschaftsvertrages der TGZP nicht mitgerechnet wird.

 

Infolge der Kommunalwahl sind auf Antrag der Fraktionen vier Aufsichtsratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung neu zu entsenden.

 

Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort. Die erneute Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD     4x11/54 = 0,815 1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  4x10/54 = 0,741 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE    4x10/54 = 0,741 1 Sitz

Fraktion CDU     4x  7/54 = 0,519 1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass hrend der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der TGZP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der TGZP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b des Gesellschaftsvertrages der TGZP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

 

Loading...