Antrag - 19/SVV/0859

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)        Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS) gemäß Drucksachen Nr. 16/SVV/0532 am 14.09.2016 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)        Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der KUBUS folgende zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

 

-         über die Fraktion SPD                                  Frau Dr. Sarah Zalfen

(1 Sitz)

 

-         nach Einigung* mit der Fraktion Bündnis 90/

 Die Grünen  

 über die Fraktion DIE LINKE           Frau Dr. Sigrid Müller    

 (1 Sitz)

 

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

-         über die Fraktion SPD                                  Herr David Kolesnyk

 

-         über die Fraktion DIE LINKE      Frau Katharina Rösler

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit 51% der Geschäftsanteile Mehrheitsgesellschafterin der KUBUS. 49% der Geschäftsanteile hält der rderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V..

 

Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl am 26.05.2019 geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beanspruchen die Fraktionen eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der KUBUS.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat die KUBUS einen Aufsichtsrat, der aus 5 Mitgliedern besteht und sich wie folgt zusammensetzt:

 

a)               der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm/ihr zu betrauender Beschäftigter/zu betrauende Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b)               zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,

 

c)                ein Aufsichtsratsmitglied, das vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. entsandt wird,

 

d)               ein Aufsichtsratsmitglied, das von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Versammlungen der Nutzer der Einrichtungen der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH entsandt wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 14.09.2016 (Drucksache 16/SVV/0532) entsprechend der Regelung im GV zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der KUBUS und benannte für beide jeweils eine Nachrückerin. Der Aufsichtsrat konstituierte sich am 03.11.2016.

 

Entsprechend § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet somit mit der Gesellschafterversammlung, welche den Jahresabschluss zum 31.12.2020 feststellt und u.a. dem Aufsichtsratr das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt, voraussichtlich somit im Sommer 2021.

Daher soll in diesem Fall eine Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder bis zum Ende der vorgenannten laufenden Amtszeit erfolgen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun die zwei entsandten städtischen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und anschließend in gegebenenfalls personell geänderter Zusammenstellung neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

 

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die zwei von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat der KUBUS zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 2 x 11/54 = 0,407 1 Sitze

 

Fraktion DIE LINKE 2 x 10/54 = 0,370 oder*

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 2 x 10/54 = 0,370 1 Sitz

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der KUBUS.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der KUBUS regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der KUBUS von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog r Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.


 

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