Antrag - 19/SVV/0878
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Kuratoriums der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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11.09.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH am 27.06.2018 gemäß Drucksachen Nr. 18/SVV/0361 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.
2.) Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH folgende drei Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:
- über die Fraktion SPD: Herr Andreas Schlüter
(1 Sitz)
- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Dr. Karin Schröter
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: Frau Saskia Hüneke
(1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion SPD: Frau Dr. Sarah Zalfen
- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Annette Paul
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: Frau Gitta Gessinger
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH (MF gGmbH).
Da sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl vom 26.05.2019 geändert und dies Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung hat, beanspruchen die Fraktionen die Neubesetzung des Kuratoriums der MF gGmbH.
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat die MF gGmbH ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht:
a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,
b) drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO (jetzt: § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf) entsandt werden,
c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,
d) einem Mitglied, welches von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg entsandt wird.
Die Amtszeit des Kuratoriums der MF gGmbH als Organ beginnt gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 GV, wenn sämtliche Mitglieder die Annahme ihres Amtes gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Das Kuratorium konstituierte sich in 2016.
Die Stadtverordnetenversammlung der LHP berief am 27.06.2018 drei entsandte städtische Vertreter/innen als Mitglieder des Kuratoriums der MF gGmbH ab und entsandte drei neue städtische Vertreter/innen in das Überwachungsorgan der MF gGmbH (DS-Nr.: 18/SVV/0361).
Gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Somit endet die Amtszeit des amtierenden Kuratoriums erst wieder in 2021. Daher wird in diesem Fall die Neubestellung nach Abberufung bis zum Ende der laufenden Amtszeit erfolgen.
Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun die drei entsandten Kuratoriumsmitglieder abzuberufen und neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die drei von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium der MF gGmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 3 x 11/54 = 0,611 1 Sitz
Fraktion DIE LINKE 3 x 10/54 = 0,556 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 x 10/54 = 0,556 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der MF gGmbH.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.