Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat Satzkorn übernimmt die Trägerschaft für die nachfolgend aufgeführten im Jahr 2020 im OT Satzkorn stattfindenden Traditionsveranstaltungen.

Dafür können durch den Ortsbeirat entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen“ nachfolgende Zuwendungen gewährt werden:

 

 

1.  Osterfeuer         160,00 €

 

2.  Website           50,00 €

 

3.  Osterskat           50,00 €

 

4.  Frühjahrsputz        400,00 €

 

5.  Kinderfest         100,00 €

 

6.  Sommerfest     1.000,00 €

 

7.  Seniorenevents        200,00 €

 

8.  Aufwandsentschädigung Reinigung     350,00 €

 

9.  Lampionumzug          50,00 €

 

10. Seniorenweihnachtsfeier       300,00 €

 

11. Bürobedarf/Reinigungsmittel      200,00 €

 

12. Herbstfeuer        160,00 €

 

13. Sportliche Aktivitäten         50,00 €

 

14. Weihnachtsskat          50,00 €

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       3.120,00 €

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Erläuterung

Begründung:

Am 24. Mai 2005 wurde im Rahmen der Beratung der Ortsbürgermeister mit dem OBM diese Verfahrensweise zwecks der Gebührenbefreiung für die erforderlichen Genehmigungen und den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit örtlichen Traditionsveranstaltungen festgelegt.

 

Der Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen.

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