Beschlussvorlage - 19/SVV/0868

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2020 gemäß Anlage.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (Bbg AbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine hrliche Überarbeitung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Gebührensätze ergibt. Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation wird r das Jahr 2020 eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem für die einzelnen Wertstoffe und Abfälle etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen beauftragt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2020 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Vorjahren, wobei insbesondere weitere Änderungen in der Rest- und Bioabfallentsorgung zu berücksichtigen sind. Die Biotonne ist mittlerweile etabliert, was sich in stetig steigenden Sammelmengen zeigt. Zusätzlich muss bei der Prognose der Abfallmengen ebenfalls der stetige Bevölkerungszuwachs in der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt werden, so dass insgesamt nicht von ausschließlich sinkenden Mengen ausgegangen werden kann. r die Leistungen der Restabfall-/Sperrmüll- und Bioabfallbehandlung werden im Jahr 2019 EU-weite Vergabeverfahren für den Leistungszeitraum ab 01.01.2020 durchgeführt.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll - EU-Neuausschreibung 

- r die Verwertung Bioabfall    - EU-Neuausschreibung

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien - FWS GmbH, Bremen

  

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Neben der Prognose zu den Abfallmengen und Abfallentsorgungsleistungen sind ebenfalls Prognosen hinsichtlich der Grundlagendaten zu Einwohnern, Einwohnergleichwerten, den einzelnen Behälterarten, den Vollservice-Leistungen sowie den zu erwartenden Behälterwechseln zu treffen.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2020 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten r das Jahr 2020.

 

Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2018, kalkulatorisch zu berücksichtigen.

 

Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2018 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 1.380.647,70 ermittelt. Dies ist zum einen auf höhere Einnahmen im Jahr 2018 als geplant aus Verwertungserlösen für Altpapier, Alttextilien und Schrott als auch geringfügig höheren Gebühreneinnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus entstanden geringere Kosten als prognostiziert. Hier schlagen sich nicht getätigte Planinvestitionen der STEP sowie geringere Dieselkosten nieder. Ebenso entstanden geringere Kosten für Abfallentsorgungsleistungen auf Grund geplanter aber nicht erfolgter Entleerungen und Abfalltransporte sowie geringere Verwaltungskosten.

 

Die o.g. Überdeckung wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 in den jeweiligen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2020 sind verschiedene Entwicklungen zu verzeichnen.

 

So sinkt die Grundgebühr

 

-          r Haushalte um 0,30 je Person und Kalenderjahr (-1,1%)

-          im Gewerbe um 0,55 je Beschäftigten und Kalenderjahr (-3,4%).

 

Die Leistungsgebühren erhöhen sich dagegen

 

-          r Restabfall zwischen 4,6 und 8,8% in Abhängigkeit der Behältergröße und

-          r Bioabfall minimal zwischen 0,5% und 1,9%.

 

Die Gebührensteigerungen bei der Leistungsgebühr Restabfall ist insbesondere auf zu erwartende erhebliche Kostensteigerungen für die Restabfallbehandlung zurückzuführen. Im vorufigen Ergebnis der Ausschreibung werden für das Jahr 2020 Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung i.H. von 1,6 Mio Euro gegenüber dem Jahr 2019 prognostiziert und dies trotz sinkender Restabfallmengen. Hier zeigen sich auf dem Entsorgungsmarkt insgesamt steigende Kosten.

 

Die leicht steigenden Gebühren im Kleinbehälterbereich der Biotonnen sind insbesondere auf unterschiedliche Über- bzw. Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 zurückzuführen. Im Ergebnis bleiben die Steigerungen bei unter einem Euro pro Jahr.

 

Bei den größeren Biotonnen mit einem Volumen von 240 bzw. 660l ergibt sich eine Entlastung i.H. von 0,6 bzw. 3 %. Die ungleichen Auswirkungen in den einzelnen Behältergrößen sind auf unterschiedliche Über- bzw. Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 in den einzelnen Kostenträgern zurückzuführen.

 

Auch für die Sperrmüllentsorgung werden für das Jahr 2020 steigende Behandlungskosten i.H. von ca. 241 T€ prognostiziert. Das diese Kostenerhöhungen sich nicht gebührenerhöhend in der Grundgebühr auswirken, ist auf geringere Kosten bei der PPK-Erfassung zurückzuführen. Hier werden zukünftig höhere Kostenanteile von den Dualen Systemen für die Nutzung des kommunalen, haushaltsnahen Sammelsystems zu tragen sein.

 

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze 2018 2020 findet sich nachfolgend. Ebenso sind die Gebührenveränderungen anhand von zwei Rechenbeispielen für ein Einfamilienhaus und eine Wohnanlage dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2018 - 2020

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2019

2018

2019

2020
gemäß Vorlage

Grundgebühren

 

 

 

 

absolut

relativ

Grundgebühr Person

Jahresgebühr je Person
und Kalenderjahr

27,99 €

27,03 €

26,73 €

-0,30 €

-1,1 %

- Kleingarten

Jahresgebühr je Parzelle
und Kalenderjahr

6,99 €

6,75 €

6,68 €

-0,07 €

-1,0 %

- Erholungsgarten

Jahresgebühr je Erholungsgarten
und Kalenderjahr

13,99 €

13,51 €

13,36 €

-0,15 €

-1,1 %

Grundgebühr
Einwohnergleichwerte (EWG)

Jahresgebühr je EGW
und Kalenderjahr

28,17 €

26,78 €

25,86 €

-0,92 €

-3,4 %

- Beschäftigte, Dienstkraft, Bett

Jahresgebühr je Beschäftigten,
Bett, Dienstkraft und Kalenderjahr

16,90 €

16,06 €

15,51 €

-0,55 €

-3,4 %

- Kinder / Stellplätze / Liegeplätze

Jahresgebühr je 10 Kinder / 10 Stell-/Liegeplätze  und Kalenderjahr

1,69 €

1,60 €

1,55 €

-0,05 €

-3,1 %

- Übernachtungsmöglichkeiten

Jahresgebühr je 2 Übernachtungs-möglichkeiten und Kalenderjahr

8,45 €

8,03 €

7,75 €

-0,28 €

-3,5 %

Leistungsgebühren Restabfall

 

 

 

 

 

     60 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

21,98 €

20,33 €

21,52 €

1,19 €

5,9 %

     60 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

43,97 €

40,66 €

43,05 €

2,39 €

5,9 %

     80 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

27,89 €

26,51 €

28,83 €

2,32 €

8,8 %

     80 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

55,79 €

53,02 €

57,67 €

4,65 €

8,8 %

   120 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

41,77 €

39,93 €

42,09 €

2,16 €

5,4 %

   120 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

83,54 €

79,86 €

84,19 €

4,33 €

5,4 %

   240 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

84,20 €

79,51 €

84,78 €

5,27 €

6,6 %

   240 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

168,40 €

159,03 €

169,57 €

10,54 €

6,6 %

   240 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

336,81 €

318,06 €

339,14 €

21,08 €

6,6 %

1.100 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

774,42 €

728,63 €

762,18 €

33,55 €

4,6 %

1.100 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

1.548,84 €

1.457,26 €

1.524,36 €

67,10 €

4,6 %

1.100 l - zweimal wöchentliche

              Leerung

Jahresgebühr

3.097,69 €

2.914,53 €

3.048,73 €

134,20 €

4,6 %

     60 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,69 €

1,56 €

1,65 €

0,09 €

5,8 %

     80 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

2,14 €

2,03 €

2,21 €

0,18 €

8,9 %

   120 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

3,21 €

3,07 €

3,23 €

0,16 €

5,2 %

   240 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

6,47 €

6,11 €

6,52 €

0,41 €

6,7 %

1.100 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

29,78 €

28,02 €

29,31 €

1,29 €

4,6 %

     80 l - Restabfallsack

Gebühr je Restabfallsack

1,96 €

1,87 €

1,80 €

-0,07 €

-3,7 %

Abfallpressen

 

 

 

 

 

 

10 m³ - Presse -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

7.482,12 €

7.204,21 €

6.883,27 €

-320,94 €

-4,5 %

10 m³ - Presse -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

14.964,25 €

14.408,42 €

13.766,55 €

-641,87 €

-4,5 %

10 m³ - Presse -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

29.928,50 €

28.816,85 €

27.533,11 €

-1.283,74 €

-4,5 %

20 m³ - Presse -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

14.539,73 €

13.225,45 €

14.343,65 €

1.118,20 €

8,5 %

20 m³ - Presse -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

29.079,46 €

26.450,91 €

28.687,31 €

2.236,40 €

8,5 %

20 m³ - Presse -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

58.158,93 €

52.901,83 €

57.374,63 €

4.472,80 €

8,5 %

  10 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

575,54 €

554,17 €

529,48 €

-24,69 €

-4,5 %

  20 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1.118,44 €

1.017,34 €

1.103,35 €

86,01 €

8,5 %

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2018 - 2020

Fortsetzung

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2019

2018

2019

2020
gemäß Vorlage

Leistungsgebühren Bioabfall

 

 

 

absolut

relativ

  60l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

29,87 €

29,54 €

30,09 €

0,55 €

1,9 %

  60l - Kombileerung

Jahresgebühr

47,11 €

46,59 €

47,45 €

0,86 €

1,8 %

  60l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

59,75 €

59,09 €

60,18 €

1,09 €

1,8 %

120l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

59,76 €

59,28 €

59,58 €

0,30 €

0,5 %

120l - Kombileerung

Jahresgebühr

94,24 €

93,48 €

93,96 €

0,48 €

0,5 %

120l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

119,52 €

118,57 €

119,17 €

0,60 €

0,5 %

240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

117,38 €

119,03 €

118,28 €

-0,75 €

-0,6 %

240l - Kombileerung

Jahresgebühr

185,11 €

187,70 €

186,52 €

-1,18 €

-0,6 %

240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

234,77 €

238,06 €

236,56 €

-1,50 €

-0,6 %

660l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

364,46 €

314,51 €

304,94 €

-9,57 €

-3,0 %

660l - Kombileerung

Jahresgebühr

574,73 €

495,95 €

480,87 €

-15,08 €

-3,0 %

660l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

728,92 €

629,02 €

609,89 €

-19,13 €

-3,0 %

Servicegebühren

 

 

 

 

 

Behälter bis 240l -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

43,34 €

42,77 €

42,94 €

0,17 €

0,4 %

Behälter bis 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

86,69 €

85,55 €

85,89 €

0,34 €

0,4 %

Behälter bis 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

136,71 €

134,91 €

135,45 €

0,54 €

0,4 %

Behälter bis 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

173,38 €

171,11 €

171,79 €

0,68 €

0,4 %

Behälter > 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

130,04 €

128,33 €

128,84 €

0,51 €

0,4 %

Behälter > 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

205,06 €

202,37 €

203,18 €

0,81 €

0,4 %

Behälter > 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

260,08 €

256,67 €

257,69 €

1,02 €

0,4 %

Behälter > 240l -
zweimal wöchentl. Leerung

Jahresgebühr

520,16 €

513,34 €

515,39 €

2,05 €

0,4 %

Sonstige Gebühren

 

 

 

 

 

Behälterwechselgebühr

Gebühr je Wechsel

9,71 €

9,47 €

9,33 €

-0,14 €

-1,5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiele für Gebührenveränderungen an ausgewählten Beispielen

 

1. Beispiel: Einfamilienhaus - 4 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 x 80 l-Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung

 

 

 

1 x 60 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

2020

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

4

27,03/a

108,12

26,73/a

106,92

Leistungsgebühr Restabfall

1

53,02/a

53,02

57,67/a

57,67

Leistungsgebühr Bioabfall

1

59,09/a

59,09

60,18/a

60,18

Jahresgebühr - Teilservice

 

 

220,23

 

224,77

Bei Einfamilienhäusern werden die Abfallbehälter i.d.R. von den Grundstückseigentümern

zur Entleerung vor das Grundstück bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall bis 240l - 14t

1

85,55/a

85,55

85,89/a

85,89

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

171,11/a

171,11

171,79/a

171,79

Jahresgebühr - Vollservice

 

 

476,89

 

482,45

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Beispiel: Wohnanlage - 100 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 x 1.100 l-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

1 x 240 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

2020

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

100

27,03/a

2.703,00 €

26,73/a

2.673,00 €

Leistungsgebühr Restabfall

3

1.457,26/a

4.371,78

1.524,36/a

4.573,08

Leistungsgebühr Bioabfall

1

238,06/a

238,06

236,56/a

236,56

Jahresgebühr - Teilservice

 

 

7.312,84

 

7.482,64

Bei Mehrfamilienhäusern/Wohnanlagen wird die Bereitstellung der Behälter zur Entleerung

in zahlreichen Fällen über Hausmeisterdienste u.ä. gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall > 240l - wö

3

256,67/a

770,01

257,69/a

773,07

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

171,11/a

171,11

171,79/a

171,79

Jahresgebühr - Vollservice

 

 

8.253,96

 

8.427,5

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) kostendeckend zu kalkulieren, wobei Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen sind.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und die Betriebe gewerblicher Art (BgA) DSD und DSD PPK. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 1.380.647,70 als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berück-sichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 294.852,30, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rundungsbetrag aus Kalkulation                                         1.867,22

 Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           214.349,03

 Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         16.466,32

Verwaltungsaufwendung BgA DSD                               42.453,98

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD PPK                         15.514,18 €

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    35.983,97

Summe                                                                             254.666,76           

Pauschale Einzelwertberichtigung                                      40.000,00 €                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Rundungsabweichungen                                                          185,54

Zuschuss Ergebnishaushalt 2020                            294.852,30
 

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Anlagen

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