Beschlussvorlage - 01/SVV/094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung) zum 31.12.1999 des Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam wird beschlossen

 

Bilanzsumme: DM 271.341.465,20

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00 ab.

 

  1. Gewinnverwendung

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00 wird der anderen Rücklage zugeführt. Diese Zuführung zur Rücklage wird für die Errichtung eines Parkhauses zweckgebunden

 

3. Die Klinikumsleitung wird unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft entlastet.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Gemäß § 27 (1) EigV und § 20 (4) Eigenbetriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung der Klinikumsleitung unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 1999 wurden am 31. März 2000 vom Verwaltungsdirektor aufgestellt. Der Oberbürgermeister hat den Jahresabschluss zum 31.12.1999 am 30. Juni 2000 festgestellt.

Die vom Landesrechnungshof Brandenburg beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat den festgestellten Jahresabschluss 1999 geprüft und mit dem Bericht über die Abschlussprüfung 1999 am 06. Oktober 2000 testiert. Dem Landesrechnungshof wurde der Abschlussprüfungsbericht 1999 von der WIBERA vorgelegt. Eine Schlussbesprechung zur Erörterung des Prüfergebnisses wurde vom Landesrechnungshof nicht angesetzt, da bei der Prüfung keine Tatbestände nach § 6 Abs. 2 Jah-resabschlussprüfungsverordnung festgestellt wurden.

Die WIBERA hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums Ernst von Bergmann, Potsdam. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel gemäß § 9 KHG und § 17 LKG geben zu Beanstandungen keinen Anlass."

Die Klinikumskonferenz hat in ihrer Sitzung am 23. November 2000 beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zu empfehlen, den Jahresabschuss zum 31.12.1999 zu beschließen, den Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00 den anderen Rücklagen mit Zweckbindung für die Errichtung eines Parkhauses zuzuführen und die Klini-kumsleitung unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu entlasten.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...