Beschlussvorlage - 01/SVV/094
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 1999 des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
Gewinnverwendung Entlastung der Klinikumsleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der
geprüfte Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung) zum 31.12.1999 des
Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam wird beschlossen
Bilanzsumme: DM 271.341.465,20
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit
einem Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00 ab.
- Gewinnverwendung
Der Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00
wird der anderen Rücklage zugeführt. Diese Zuführung zur
Rücklage wird für die Errichtung eines Parkhauses zweckgebunden
3. Die Klinikumsleitung wird unter
Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft
entlastet.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 27 (1) EigV und § 20 (4) Eigenbetriebssatzung beschließt
die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die
Gewinnverwendung und die Entlastung der
Klinikumsleitung unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 1999
wurden am 31. März 2000 vom Verwaltungsdirektor aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat den Jahresabschluss zum 31.12.1999 am
30. Juni 2000 festgestellt.
Die vom Landesrechnungshof
Brandenburg beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA
Wirtschaftsberatung AG hat den festgestellten Jahresabschluss 1999 geprüft und mit
dem Bericht über die Abschlussprüfung 1999 am 06. Oktober 2000 testiert. Dem
Landesrechnungshof wurde der Abschlussprüfungsbericht 1999 von der WIBERA vorgelegt.
Eine Schlussbesprechung zur Erörterung des Prüfergebnisses wurde vom Landesrechnungshof nicht
angesetzt, da bei der Prüfung keine Tatbestände nach § 6 Abs. 2 Jah-resabschlussprüfungsverordnung festgestellt
wurden.
Die WIBERA hat
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften
und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums Ernst
von Bergmann, Potsdam. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse und die
Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen
Verwendung der Fördermittel gemäß § 9 KHG und § 17 LKG geben zu Beanstandungen
keinen Anlass."
Die Klinikumskonferenz hat in ihrer Sitzung
am 23. November 2000 beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung den
Beschluss zu empfehlen, den Jahresabschuss zum 31.12.1999 zu
beschließen, den Bilanzgewinn in Höhe von DM 602.544,00 den anderen Rücklagen
mit Zweckbindung für die Errichtung eines Parkhauses zuzuführen und die Klini-kumsleitung
unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu entlasten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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158 kB
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