Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH (ProP).

 

Der Aufsichtsrat der ProP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu               betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende               des Aufsichtsrates,

 

b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,

 

c) drei Mitglieder, von denen ein Mitglied Volljurist ist, ein Mitglied über Berufserfahrung im               Bankwesen und ein Mitglied über Erfahrung in der Wohnungswirtschaft verfügt, die von der               Gesellschafterversammlung auf Vorschlag von Fachverbänden nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung bestellt werden. Das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied               soll die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) wahrnehmen. Übt einer dieser Fachverbände sein               Vorschlagsrecht nicht aus, so weist die Gesellschafterversammlung das Vorschlagsrecht für den Sitz einem anderen Verband zu.

 

Der amtierende Aufsichtsrat der ProP konstituierte sich am 11.11.2014. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung fand am 23.08.2019 statt. Es ist daher erforderlich einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Der alte Aufsichtsrat hrt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.08.2019 auf Antrag der Fraktionen acht Mitglieder für die neue Amtszeit in den Aufsichtsrat der ProP entsandt.

 

Die Fachverbände, welchen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der ProP das Vorschlagsrecht für jeweils einen sachkündigen Dritten zugewiesen ist, wurden angeschrieben und um personellen Vorschlag gebeten.

 

Die Fachverbände haben folgende Mitglieder für den Aufsichtsrat der ProP vorgeschlagen:

 

Rechtsanwaltskammer der Landes Brandenburg:

  • Frau Dr. Jutta Burghart,

 

Ostdeutscher Sparkassenverband:

  • Herr Bernward Höving,

 

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.:

  • Herr Frank Bielka.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisherigen sachkundigen Dritten im Aufsichtsrat der ProP mit ihrem speziellen Fachwissen und ihren Erfahrungen einen wertvollen Beitrag für die Arbeit des Aufsichtsrates geleistet haben.

 

Die Konstituierung des neuen Aufsichtsrates der ProP ist in der ordentlichen Sitzung am 26.09.2019 vorgesehen.

 

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