Beschlussvorlage - 19/SVV/0765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Änderung der Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (18/SVV/0396).
    Erweiterung um den Geltungsbereich der Kinder, deren Wohnsitz Potsdam ist und der Einrichtungsstandort im Land Berlin liegt.

 

  1. Erweiterung der o.g. Satzung um Anlage 2 (Elternbeitragstabelle für Kinder, deren Wohnsitz Potsdam ist und der Einrichtungsstandort im Land Berlin liegt.)


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 und der Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (18/SVV/0396) ist eine Regelungslücke entstanden. Im Geltungsbereich beider Beschlüsse fehlen Regelungen für Kinder, deren Wohnsitz Potsdam ist und der Einrichtungsstandort im Land Berlin liegt.

 

Aus diesem Grund zahlen Personenberechtigte für Kinder, die Ihren Wohnsitz in Potsdam haben, aber deren Kinder in Berlin betreut werden weiterhin die Elternbeiträge gemäß der „alten“ vor dem 01.08.2018 geltenden Elternbeitragsordnung. Diese Beiträge sind erheblich höher und benachteiligen die Personenberechtigten dieser Kinder. Daher soll diese Regelungslücke rückwirkend zum 01.08.2018 geschlossen werden.

 

Mit diesem Beschluss wird es ermöglicht, dass für die Betreuung aller in Potsdam lebender Kinder die gleiche Beitragstabelle verwendet wird.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Ab dem 01.08.2018 zu hoch entrichtete Elternbeiträge müssen erstattet werden, was einen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 42.400 € entstehen lässt.
r den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 wurden einige Eltern noch nicht veranlagt, was zu einem periodenfremden Ertrag in Höhe von 17.300 € in 2018 führen wird.

 

Weiter müssen die Elternbeiträge für das Jahr 2019 neu berechnet und beschieden werden, was den Ertrag im Haushaltsjahr 2019 um 282.200 € mindert.

 

Insgesamt wir eine Zuschussverschlechterung in Höhe von 307.300 €r das Jahr 2019 erwartet.
Der FB 23 stellt dafür eine Deckungsquelle bereit.
 

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Anlagen

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