Beschlussvorlage - 19/SVV/0802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Einspruch zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Landeshauptstadt Potsdam des Herrn Reinhard Peterson ist unzulässig und wird zurückgewiesen.

 

  1. Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Landeshauptstadt Potsdam 2019 ist gültig.
     
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Erläuterung

Begründung:

 

1. Einspruch des Herrn Peterson gegen die Wahl des Herrn Sascha Krämer:

 

Herr Peterson begründet seinen Einspruch damit, dass Herr Sascha Krämer nicht wählbar war, da er sich nicht im Wahlgebiet aufgehalten hat.

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) kann ein Wahleinspruch nicht darauf gestützt werden, dass ein Bewerber zu Unrecht zugelassen worden ist.

Der Einspruch ist unzulässig.

 

2. Die Prüfung hat ergeben, dass kein zulässiger Einspruch gegen die Wahl vorliegt. Somit wird gemäß § 57 Abs. 1 lit.2. BbgKWahlG festgestellt, dass die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Landeshauptstadt Potsdam gültig ist.


 

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