Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0879

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:


Im Zuge der Behandlung der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg in der STVV vom 08.05.2019 wurde die Frage zum Sachstand hinsichtlich der Vorhaltung notwendiger Kitaflächen in diesem Bereich aufgeworfen. Nachfolgend wird eine kurze Reflexion des aktuellen Sachstandes gegeben.

 

Die gegenständlichen Kitastandorte befinden sich im Sozialraum 5 (Stern, Drewitz. Kirchsteigfeld).

Im Rahmen des aktuellen Arbeitsstands der Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung für das Jahr 2019/2020 wurde unter Bezugnahme auf die aktuelle Bevölkerungsprognose 2016 des Bereichs Statistik und Wahlen für den Sozialraum 5 (Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld) ein Überhang von Kita-Plätzen für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter im Kita-Jahr 2019/2020 festgestellt. Aufgrund der Struktur und der räumlichen Nähe dient dieser Überhang in Verbindung mit bereits geplanten zusätzlichen Kapazitäten auch der Versorgung von Bedarfen an Krippen- und Kindergartenplätzen im Sozialraum 4 (Babelsberg Nord, Süd und Zentrum Ost).

 

So soll zum Beispiel die zukünftige Versorgung des neuen Wohngebiets in der Babelsberger Medienstadt, als großer Faktor für den Aufwuchs der Kita-Bedarfe in Babelsberg, über die bereits gesicherten Kita-Standorte in der Pietschkerstr. (ca. 200 Plätze in ca. 1 km Entfernung zur Medienstadt) und in der Jagdhausstraße (ca. 120 Plätze in ca. 2 km Entfernung zur Medienstadt) im Sozialraum 5 erfolgen.

 

Darüber hinaus gibt es bereits jetzt die Möglichkeit die Kapazitäten im Sozialraum 5 noch weiter auszubauen. Im Planungsraum 503 (Kirchsteigfeld) existieren drei planungsrechtlich gesicherte Flächen, die bisher nicht durch eine Kita genutzt werden. Es handelt sich dabei um folgende Flächen (siehe Anlage 1):

 

-          Fläche 1 „An den Neuen Höfen/Am Hirtengraben“ – ca. 2.100 m²,

-          Fläche 2 „Ricarda-Huch-Straße“ – ca. 4.700 m², nach Reduzierung ca. 2.230 m² und 

-          Fläche 3 „Dorothea-Schneider-Straße“ – ca. 3.640 m².

 

Davon befindet sich die Fläche 1 im Eigentum der LHP und die Flächen 2 und 3 in Privateigentum.

 

Darüber hinaus hat die Investorengemeinschaft des Gewerbegebietes zwischen „Ricarda-Huch-Straße“ und Autobahn Bereitschaft gezeigt hier Kitaplätze auf ihren eigenen Flächen zu realisieren.

 

Im Zuge der Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird die Fläche des Kitastandortes verkleinert.

 

Das Platzangebot im Sozialraum 5 ist für die wohnortnahe Versorgung ausreichend und steht auch für die Versorgung benachbarter Sozialräume zur Verfügung. Insbesondere für den angrenzenden Sozialraum 4 dient das Platzangebot für eine bedarfsgerechte Versorgung. Vor diesem Hintergrund war die bisherige Fläche zu groß und ist nun mit den verbliebenen 2.230 m² ausreichend für eine Kita mit ca. 100 Plätzen, die mittelfristig errichtet werden kann. Die Kapazitätsstruktur in Sozialraum 5 wird dadurch, auch unter Berücksichtigung der Bedarfe im Sozialraum 4, ausreichend aufgestockt.

 

Fazit:

Im Ergebnis wird die Verkleinerung der in Rede stehenden Fläche aufgrund der gegenwärtigen und zukünftigen Kapazitätsentwicklung und der verfügbaren Flächen als unkritisch im Rahmen der Fachplanung betrachtet.

 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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