Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 30.01.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sanierungsträger Potsdam GmbH beschlossen (DS 18/SVV/0199).

 

§ 11 Abs. 3 des beschlossenen Gesellschaftsvertrages lautete wie folgt:

 

  • Die Gesellschafterversammlung kann einen/eine Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer/innen ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer/innen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB jedoch insoweit befreit, als es die Vertretung von Gesellschaften des Unternehmensverbandes der Hauptgesellschafterin beim Abschluss von Geschäften zwischen diesen Gesellschaften betrifft.“

 

Im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister wurde vom zuständigen Notar eine Präzisierung dieser Formulierung empfohlen. Daraufhin wurde § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vor der Eintragung ins Handelsregister wie folgt angepasst:

 

  • Die Gesellschafterversammlung kann einen/eine Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer/innen ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer/innen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB jedoch insoweit befreit, als es die Vertretung folgender Gesellschaften des Unternehmensverbundes der Hauptgesellschafterin beim Abschluss von Geschäften zwischen diesen Gesellschaften betrifft:

 

- ProPotsdam GmbH, AG Potsdam HRB 1294 P

- Entwicklungsträger Potsdam GmbH, AG Potsdam HRB 26391 P

- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH, AG Potsdam HRB 7889 P

- Terraingesellschaft Neubabelsberg AG i. L., AG Potsdam HRB 14053 P

- POLO Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Potsdam HRB 14959 P“

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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