Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Am 30.01.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF) beschlossen (DS 18/SVV/0198).

 

§ 11 Abs. 3 des beschlossenen Gesellschaftsvertrages lautete wie folgt:

 

  • Die Gesellschafterversammlung kann einen/eine Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer/innen ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer/innen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB jedoch insoweit befreit, als es die Vertretung von Gesellschaften des Unternehmensverbandes der Hauptgesellschafterin beim Abschluss von Geschäften zwischen diesen Gesellschaften betrifft.“

 

Im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister wurde vom zuständigen Notar eine Präzisierung dieser Formulierung empfohlen. Daraufhin wurde § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ETBF vor Eintragung ins Handelsregister wie folgt angepasst:

 

  • Die Gesellschafterversammlung kann einen/eine Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer/innen ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer/innen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB jedoch insoweit befreit, als es die Vertretung folgender Gesellschaften des Unternehmensverbundes der Hauptgesellschafterin beim Abschluss von Geschäften zwischen diesen Gesellschaften betrifft:

 

- ProPotsdam GmbH, AG Potsdam HRB 1294 P

- Entwicklungsträger Potsdam GmbH, AG Potsdam HRB 26391 P

- Sanierungsträger Potsdam GmbH, AG Potsdam HRB 4326 P

- Terraingesellschaft Neubabelsberg AG i. L., AG Potsdam HRB 14053 P

- POLO Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Potsdam HRB 14959 P“

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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