Dringlichkeitsvorlage - 03/SVV/0175
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Übernahme der Aufgabe "Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung" ab 01. April 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Einreicher*:
- Eichenmüller, Bärbel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Rücknahme der Aufgabe „Förderung der Integration
Behinderter im Haus der Begegnung“ vorerst befristet vom 01.04.2003 bis
31.12.2003.
2. Befristete Einstellung des derzeit beim EJF angestellten
Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis 31.12.2003.
3. Eintritt in die ab 01.03.2003 beantragten neuen
ABM-Verträge (ohne finanziellen
Eigenanteil) nach Entscheidung
durch das Arbeitsamt.
4. Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien
Träger bis 31.12.2003.
Erläuterung
Begründung:
In der StVV am 06.11.2002 (Vorlage 02/SVV/0738) ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen, die aufgrund ihres körperlichern, geistigen und seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, unterstützt werden und die Integration zur Überwindung der psychischen und physischen Isolation im Haus der Begegnung fortgesetzt wird.
Dieser Beschluss kam infolge des Insolvenzantrages des
bisherigen Trägers des Hauses der Begegnung, dem „Verein zur Förderung der
Integration von Menschen mit Behinderung Potsdam e.V.“ zustande, um die
Kontinuität der Arbeit in diesem Haus zu gewährleisten.
Um übergangslos die Aufgabe im Haus der Begegnung - die
Integration von Menschen mit Behinderungen - zu sichern, ist zum 01.10.2002 das
Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) als Träger für die Maßnahme
eingetreten. Diese Übergangslösung endet per 31.03.2003.
Bis zur endgültigen Auswahl eines geeigneten Trägers ist
eine weitere Interimslösung erforderlich. Da sich unter den derzeitigen
Bedingungen (Insolvenzverfahren ist inzwischen eröffnet worden) dies als
äußerst schwierig gestaltet, muss vorerst (01.04.2003 – 31.12.2003) die Stadt
die Aufgabe selbst wahrnehmen.
Dafür ist das derzeit beim EJF angestellte Personal (1,0
Leiterin und 1,0 Mitarbeiterin Kultur) befristet bis zum 31.12.2003
einzustellen. Dieser Personenkreis ist auch bisher durch die Stadt (Bereiche
Kultur und Soziales) einschließlich Sachkostenpauschale gefördert worden.
Ausgehend davon, dass die im Haushaltsplan 2003
eingeordneten Mittel für beide Bereiche in vollem Umfang zur Verfügung stehen,
werden mit der Übernahme der Aufgabe keine zusätzlichen Belastungen für den
Haushalt entstehen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
1,0
Leiterin,
Verg.-gr. IVb
3.790 € mtl. x 9 Monate
=
34.110 €
1,0
MA Kultur
Verg.-gr. Vc
3.050 € mtl. x 9 Monate
=
27.450 €
Honorarkräfte (Übungsleiter)= 3.000 €
PK gesamt:
= 64.560 €
Sachkostenzuschuss vierteljährlich
6.950 € x 3 Quartale
= 20.850 €
Finanzierungsbedarf ab 01.04.2003:
= 85.410 €
Deckungsquellen:
HHST 49800.71803 (Förderung freier Träger – Haus der
Begegnung
Bereich Soziales)
= 62.000 € (ohne
Mittelsperre)
HHST 34420.71804 Förderung freier Träger – Haus der
Begegnung
Bereich
Kultur)
=
50.000 € (ohne Mittelsperre)