Dringlichkeitsvorlage - 03/SVV/0175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Rücknahme der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ vorerst befristet vom 01.04.2003 bis 31.12.2003.

 

2. Befristete Einstellung des derzeit beim EJF angestellten Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis 31.12.2003.

 

3. Eintritt in die ab 01.03.2003 beantragten neuen ABM-Verträge (ohne finanziellen
 Eigenanteil) nach Entscheidung durch das Arbeitsamt.

 

4. Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger bis 31.12.2003.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der StVV am 06.11.2002 (Vorlage 02/SVV/0738) ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen, die aufgrund ihres körperlichern, geistigen und seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, unterstützt werden und die Integration zur Überwindung der psychischen und physischen Isolation im Haus der Begegnung fortgesetzt wird.

Dieser Beschluss kam infolge des Insolvenzantrages des bisherigen Trägers des Hauses der Begegnung, dem „Verein zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung Potsdam e.V.“ zustande, um die Kontinuität der Arbeit in diesem Haus zu gewährleisten.

 

Um übergangslos die Aufgabe im Haus der Begegnung - die Integration von Menschen mit Behinderungen - zu sichern, ist zum 01.10.2002 das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) als Träger für die Maßnahme eingetreten. Diese Übergangslösung endet per 31.03.2003.

Bis zur endgültigen Auswahl eines geeigneten Trägers ist eine weitere Interimslösung erforderlich. Da sich unter den derzeitigen Bedingungen (Insolvenzverfahren ist inzwischen eröffnet worden) dies als äußerst schwierig gestaltet, muss vorerst (01.04.2003 – 31.12.2003) die Stadt die Aufgabe selbst wahrnehmen.

 

Dafür ist das derzeit beim EJF angestellte Personal (1,0 Leiterin und 1,0 Mitarbeiterin Kultur) befristet bis zum 31.12.2003 einzustellen. Dieser Personenkreis ist auch bisher durch die Stadt (Bereiche Kultur und Soziales) einschließlich Sachkostenpauschale gefördert worden.

Ausgehend davon, dass die im Haushaltsplan 2003 eingeordneten Mittel für beide Bereiche in vollem Umfang zur Verfügung stehen, werden mit der Übernahme der Aufgabe keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt entstehen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

1,0    Leiterin,                 Verg.-gr. IVb            3.790 € mtl. x 9 Monate                     =       34.110 €

 

1,0    MA Kultur              Verg.-gr. Vc             3.050 € mtl. x 9 Monate                     =       27.450 €

 

Honorarkräfte (Übungsleiter)=         3.000 € 

 

                                                                                      PK gesamt:                        =        64.560 €

 

 

Sachkostenzuschuss vierteljährlich               6.950 €       x  3 Quartale                  =        20.850 €

 

 

                                                      Finanzierungsbedarf ab 01.04.2003:              =        85.410 €

 

Deckungsquellen:                           

HHST 49800.71803 (Förderung freier Träger – Haus der Begegnung

Bereich Soziales)                                                                                    =        62.000 € (ohne Mittelsperre)

HHST 34420.71804 Förderung freier Träger – Haus der Begegnung

Bereich Kultur)                                                                                        =        50.000 € (ohne Mittelsperre)

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