Beschlussvorlage - 01/SVV/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9) ab Schuljahr 2001/02

 

Sekundarstufe l - 5 Züge

Sekundarstufe II - 3 bis 4 Züge

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Erläuterung

Begründung

Mit Beschluss der StVV vom 06.07.1994 (DS 94/0227/neu) und Bescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 19.09.1994 war die Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9) auf 6 Züge in der Sekundarstufe l (7. - 10. Klassen) und 3 Züge in der Sekundarstufe II (11. - 13. Klassen) festgelegt worden.

Alle anderen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II sind in der Sekundarstufe l 3-bis 5-zügig.

Die Notwendigkeit einer 6-zügigen Sekundarstufe l an der Voltaire-Gesamtschule ergab sich aus der starken Inanspruchnahme der Anwahl weiterführender Schulen der Sekundarstufe II.

Entgegen der vorgesehenen 3-Zügigkeit in der Sekundarstufe II mussten an der Voltaire-Gesamtschule in den vergangenen drei Jahren aufgrund der tatsächlichen Übergangsquote jeweils vier 11. Klassen gebildet werden.

Da die hierfür erforderlichen Räume im vorhandenen Gebäude, Schultyp Erfurt TS 66, nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, führte dieser Sachverhalt zu Einschränkungen in der Pflichtbeschulung, insbesondere im Fach Sport und den ergänzenden Angeboten der Schule.

Gemäß der Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen, eine Einrichtung des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister, lässt sich an einem Doppelstandort des Schultyps Erfurt eine weiterführende Schule mit 4 Zügen der Klassenstufen 7-13 einordnen.

Daher wird vorgeschlagen:

Reduzierung der Zügigkeit in der Sekundarstufe l auf 5 Züge

Erhöhung und damit Anpassung der Zügigkeit entsprechend der tatsächlichen

Übergangsquote in der Sekundarstufe II auf 3 - 4 Züge.

Ein Absenken auf die von der Voltaire-Gesamtschule (9) beantragte 4-Zügigkeit kann aufgrund des gegenwärtigen Schüleraufkommens noch nicht vorgenommen werden.

Der Antrag der Schule einschließlich Begründung ist als Anlage 2 beigefügt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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