Beschlussvorlage - 01/SVV/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Voltaire-Gesamtschule (9) - Zügigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Erläuterung
Begründung
Mit Beschluss der StVV vom 06.07.1994 (DS
94/0227/neu) und Bescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und
Sport vom 19.09.1994 war die Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9)
auf 6 Züge in der Sekundarstufe l (7. - 10. Klassen) und 3 Züge in der
Sekundarstufe II (11. - 13. Klassen) festgelegt worden.
Alle anderen
weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II sind in der Sekundarstufe l 3-bis
5-zügig.
Die Notwendigkeit einer 6-zügigen Sekundarstufe l an der
Voltaire-Gesamtschule ergab sich aus der
starken Inanspruchnahme der Anwahl weiterführender Schulen der Sekundarstufe
II.
Entgegen der vorgesehenen 3-Zügigkeit in der
Sekundarstufe II mussten an der Voltaire-Gesamtschule in den vergangenen
drei Jahren aufgrund der tatsächlichen Übergangsquote jeweils vier 11. Klassen
gebildet werden.
Da die hierfür
erforderlichen Räume im vorhandenen Gebäude, Schultyp Erfurt TS 66, nicht im
notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, führte dieser Sachverhalt zu Einschränkungen
in der Pflichtbeschulung, insbesondere im Fach Sport und den ergänzenden
Angeboten der Schule.
Gemäß der Zentralstelle für
Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen, eine Einrichtung
des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister, lässt sich an
einem Doppelstandort des Schultyps Erfurt eine weiterführende
Schule mit 4 Zügen der Klassenstufen 7-13 einordnen.
Daher wird
vorgeschlagen:
Reduzierung der Zügigkeit in der Sekundarstufe
l auf 5 Züge
Erhöhung und damit Anpassung der Zügigkeit
entsprechend der tatsächlichen
Übergangsquote in der Sekundarstufe II auf 3 -
4 Züge.
Ein Absenken auf die von der
Voltaire-Gesamtschule (9) beantragte 4-Zügigkeit kann aufgrund
des gegenwärtigen Schüleraufkommens noch nicht vorgenommen werden.
Der Antrag der Schule einschließlich
Begründung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54 kB
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