Beschlussvorlage - 01/SVV/0124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung - UmlAussV) vom 10.10.1994 (GVBl. II Brandenburg, S. 901) die Berufung der Ausschussmitglieder vorzunehmen.

 

In den Ausschuss werden folgende Mitglieder berufen:

 

Name                                      Befähigung                                        Funktion

 

1. Dr. Peter Kuhr                höherer allgemeiner                           stellv. Vorsitzender

                                                Verwaltungsdienst

 

2. Hans-Jürgen Hurlin               Sachverständiger für                         Fachmitglied

                                                Wertermittlung

 

für die Dauer von 5 Jahren.

 

In den Ausschuss wird folgender Vertreter berufen:

 

Name                                      Befähigung                                        Funktion

 

1. Hubert Potthoff                        höherer allgemeiner                           stellv. Vorsitzende

                                                Verwaltungsdienst

 

für die Dauer von 5 Jahren.

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Berufung der Mitglieder/Vertreter in den Umlegungsausschuss ist auf gesetzlicher Grundlage die Weiterführung der Umlegung Potsdam Bornim, Hügelweg/Gutsstraße gesichert.

 

Die Wahldauer von fünf Jahren für die Umlegungsausschussmitglieder Herrn Dr. Koppitz, stellv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses und Herrn Hurlin, als Sachverständigen für Wertermittlung, war am 10.01.2001 abgelaufen. Herr Dr. Koppitz steht dem Ausschuss nicht mehr zur Verfügung. Herr Dr. Kuhr wird den stellvertretenden Vorsitz des Umlegungsausschusses übernehmen. Seine von der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.1997 beschlossene Bestellung als Vertreter für die Funktion endet mit der Neuwahl.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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