Beschlussvorlage - 01/SVV/0124
Grunddaten
- Betreff:
-
Landeshauptstadt Potsdam Umlegungsausschuss - Wahl von zwei Umlegungsausschussmitgliedern Wahl eines Vertreters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kataster und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
gemäß §§ 3
und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
(Umlegungsausschussverordnung - UmlAussV) vom 10.10.1994 (GVBl. II Brandenburg,
S. 901) die Berufung der Ausschussmitglieder vorzunehmen.
In den
Ausschuss werden folgende Mitglieder berufen:
Name Befähigung Funktion
1. Dr.
Peter Kuhr höherer
allgemeiner stellv.
Vorsitzender
Verwaltungsdienst
2.
Hans-Jürgen Hurlin Sachverständiger
für Fachmitglied
Wertermittlung
für die
Dauer von 5 Jahren.
In den
Ausschuss wird folgender Vertreter berufen:
Name Befähigung Funktion
1. Hubert
Potthoff höherer
allgemeiner stellv.
Vorsitzende
Verwaltungsdienst
für die
Dauer von 5 Jahren.
Erläuterung
Begründung:
Mit der Berufung der Mitglieder/Vertreter in
den Umlegungsausschuss ist auf gesetzlicher Grundlage die Weiterführung der
Umlegung Potsdam Bornim, Hügelweg/Gutsstraße gesichert.
Die Wahldauer von fünf Jahren für die Umlegungsausschussmitglieder
Herrn Dr. Koppitz, stellv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses und Herrn
Hurlin, als Sachverständigen für Wertermittlung, war am 10.01.2001 abgelaufen.
Herr Dr. Koppitz steht dem Ausschuss nicht mehr zur Verfügung. Herr Dr. Kuhr
wird den stellvertretenden Vorsitz des Umlegungsausschusses übernehmen. Seine
von der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.1997 beschlossene Bestellung als
Vertreter für die Funktion endet mit der Neuwahl.