Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0895
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung der finanziellen Mittel des Sachaufwandes des Ortsteiles für 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Einreicher*:
- Dieter Spira, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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Vorberatung
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29.08.2019
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Satzkorn übernimmt die Trägerschaft für die nachfolgend aufgeführten im Jahr 2020 im OT Satzkorn stattfindenden Traditionsveranstaltungen.
Dafür können durch den Ortsbeirat entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen“ nachfolgende Zuwendungen gewährt werden:
1. Osterfeuer 160,00 €
2. Website 50,00 €
3. Osterskat 50,00 €
4. Frühjahrsputz 400,00 €
5. Kinderfest 100,00 €
6. Sommerfest 1.000,00 €
7. Seniorenevents 200,00 €
8. Aufwandsentschädigung Reinigung 350,00 €
9. Lampionumzug 50,00 €
10. Seniorenweihnachtsfeier 300,00 €
11. Bürobedarf/Reinigungsmittel 200,00 €
12. Herbstfeuer 160,00 €
13. Sportliche Aktivitäten 50,00 €
14. Weihnachtsskat 50,00 €
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3.120,00 €
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Erläuterung
Begründung:
Am 24. Mai 2005 wurde im Rahmen der Beratung der Ortsbürgermeister mit dem OBM diese Verfahrensweise zwecks der Gebührenbefreiung für die erforderlichen Genehmigungen und den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit örtlichen Traditionsveranstaltungen festgelegt.
Der Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen.