Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0949
Grunddaten
- Betreff:
-
Planetarium Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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11.09.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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zur Kenntnis
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25.09.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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01.10.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Auf der Grundlage des Beschlusses zur Drucksache 19/SVV/0162 erfolgte eine erste Prüfung zur Fortführung und eventuellen Ausweitung der Förderung des Planetariums durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP).
Der Träger des Planetariums „Urania Wilhelm Foerster Potsdam e. V.“ erhält im Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 107.600 EUR. Darüber hinaus wurden 5.500 EUR als Soforthilfe für die Reparatur von zwei Beamern bereitgestellt.
In den Jahren 2010 bis 2018 wurde der laufende Betrieb des Planetariums von der LHP mit insgesamt 869.358 EUR gefördert.
Das Planetarium hat sich zu einer festen Größe innerhalb der außerschulischen Bildungslandschaft in Potsdam entwickelt. Seit Jahren sind die Besucherzahlen ansteigend. Im Jahr 2018 konnten ca. 16.000 Besucherinnen und Besucher registriert werden.
Die Betreibung eines Planetariums in der Landeshauptstadt Potsdam ergänzt das außerschulische naturwissenschaftliche Bildungsangebot auch im Kontext der Potsdamer Forschungsinstitute. Die LHP hat ein Interesse an der Vermittlung astronomischer Inhalte mit dem Ziel Menschen jeden Alters, jedoch vor allem junge Menschen, zu erreichen.
Bei einer Ausweitung der Finanzierung durch die LHP ist zu beachten, dass es sich hierbei kommunalrechtlich um eine so genannte freiwillige Leistung handelt. Dies gilt insbesondere für mögliche investive Zuschüsse, die gegenüber der Finanzierung pflichtiger Aufgaben (Schulneubau u. a.) als nachrangig anzusehen sind.
Der aktuelle Sachstand beruht auf den vom Planetarium zur Verfügung gestellten Unterlagen. Das Planetarium selbst sieht nicht nur die Sicherung des bisherigen Angebots vor, sondern geht von einer deutlichen Ausweitung des Angebots aus. Diese Überlegungen wären mit einer Verdopplung der jährlichen Förderung von Sach- und Personalkosten durch die LHP (von bisher 107,6 TEUR um ca. 122,6 TEUR) verbunden. Zudem wird ein investives Volumen von bis zu ca. 900 TEUR prognostiziert. In den Zuarbeiten des Planetariums sind bisher keine Aussagen zur Erhöhung der eigenen Wirtschaftlichkeit und hinsichtlich der Einwerbung von Drittmitteln sowie Sponsoring enthalten.
Die vom Planetarium vorgelegten Informationen bilden die Grundlage für die jetzt folgende detaillierte Prüfung. Hierzu werden die Gespräche mit dem Betreiber des Planetariums fortgesetzt.
Dabei wird es erforderlich sein, dass das Planetarium ein tragfähiges Betriebs- und Entwicklungskonzept vorlegt. Dieses sollte u. a. verschiedene Szenarien entwickeln und gegenüberstellen, bspw. die Fortführung des bisherigen Angebots und die vom Planetarium vorgesehene Angebotsausweitung. In dem in Aussicht genommenen Zuwendungsverfahren sind zudem Aussagen zur weiteren Einwerbung von Drittmitteln erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Die Mitteilung selbst hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen.
Sollten in der Mitteilungsvorlage aufgeführte Ansatzpunkte aufgegriffen und (durch die Stadtverordnetenversammlung) die Entscheidung für eine Umsetzung gefällt werden, müssten die erforderlichen Mittel zu Lasten anderer Vorhaben bereitgestellt werden, die dann ggf. nicht (wie geplant) umgesetzt werden könnten.
Für die Finanzierung investiver Zuschüsse ist zu beachten, dass diese gegenüber pflichtigen Aufgaben als nachrangig gelten müssen.