Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die verkehrliche Anbindung der Waldsiedlung vom Ritterfelddamm aus erfolgt und dadurch die ursprünglich vorgesehene Straßenplanung am nördlichen Eingang (Heinz-Sielmann-Ring) hinfällig geworden ist.

 

Da infolgedessen das ehemalige Trafohaus erhalten werden kann, bittet er den Oberbürgermeister, von der Möglichkeit gemäß § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches Gebrauch zu machen und eine Befreiung von der Festsetzung im B-Plan 11A zu erteilen, um zeitnah Umbau und Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der fortschreitenden Bebauung der Waldsiedlung wird der Bau eines Nahversorgungs-Cafés immer dringlicher. Die Befreiung von der Festsetzung im B-Plan ist gemäß Baugesetzbuch möglich, wenn „Gründe des Gemeinwohls“ vorliegen (§31 (2) 1) und wenn „die Abweichung städtebaulich vertretbar ist“ 31 (2) 2). Beide Bedingungen sind in diesem Fall erfüllt. Da die Investition nach gegenwärtigem Stand der Bemühungen zu scheitern droht, wenn sie nicht zeitnah erfolgt, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dies zu verhindern.


 

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