Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den im Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ ausgewiesenen Spielplatz bzw. festgesetzte Spielfläche bei der Ausplanung in die angrenzenden Grünflächen zu integrieren.

 

2. Die Planungsziele sind spätestens im IV. Quartal 2019 im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

3. Die Anlieger und die interessierte Öffentlichkeit sind in die Planungen in geeigneter Weise einzubeziehen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die im Bebauungsplan ausgewiesene Spielfläche wird im Wesentlichen von zwei Wohngebieten umgrenzt, Ritterstraße und Schwalbenhof. Der Zugang zum Spielplatz kann nhK sowohl von der Straße „Am Golmer Weinberg“, Ritterstraße als auch vom Wohngebiet „Schwalbenhof“ ermöglicht werden. Dieser ist derzeit v.a. aus dem Bereich der Ritterstraße nicht möglich, da Bodenaufschüttungen und Verwilderungen ein Begehen des Bereiches nahezu unmöglich machen. Daher sind mit Beginn der Planung der Spielfläche ebenso die Ausplanungen für Streuobstwiese, uneingeschränkte Zuwegung zum Spielplatz sowie Begrünung der Freiflächen vorzunehmen.

 

 

 

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Anlagen

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