Antrag - 19/SVV/1007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschussge beschließen:

 

Im Auswahlverfahren zur Suchtpräventionr Kinder und Jugendliche ist in die Auswahlkommission zu benennen:

- ein(e) von der Fachbereichsleitung entsendete Vertreter/-in des Fachbereichs Bildung, Jugend und Sport

- zwei vom Jugendhilfeausschuss gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Bei den kommenden Verfahren Auswahlverfahren ist ebenso zu verfahren.

 

 

r den Jugendhilfeausschuss sind das:

1)

2)


 

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Erläuterung

Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und deren Familien findet vorrangig im Feld der Kinder- und Jugendhilfe statt. Eine nachhaltige Information und Mitgestaltung des Jugendhilfeausschusses ist auch in Zukunft geboten. Der Beschluss dient dazu, den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen an Information und Prävention sowie dem Schutzauftrag und der Kontrollfunktion des Jugendhilfeausschusses gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Potsdam und deren Familien gerecht zu werden. Entsprechend des vorangegangenen Auswahlverfahrens soll das durch die oben genannten Benennungen sichergestellt werden.

 

Die Dringlichkeit des Antrags rührt daher, dass die Ausschreibung bereits erfolgt ist und die Auswahl bald erfolgen wird.

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