Antrag - 19/SVV/1088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH (BKG) am 04.09.2013 gemäß Drucksachen Nr. 13/SVV/0456 und am 04.12.2013 gemäß Drucksachen Nr. 13/SVV/0796 (Präzisierung) entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden mit Wirkung zur ersten Aufsichtsratssitzung der BKG in 2020 abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der BKG folgende zwei Mitglieder mit Wirkung ab der ersten Aufsichtsratssitzung in 2020 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-          über die Fraktion SPD   Herrn Jann Jakobs     

(1 Sitz)

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Herrn Prof. Joachim Gessinger (1Sitz)*

 

Von diesen beiden Aufsichtsrats-

Mitgliedern wird als stellvertretende/r

Aufsichtsratsvorsitzende/r entsandt:           Herr Jann Jakobs

 

3.)    Als Nachrücker/innen der unter Punkt 2 entsandten städtischen Vertreter/innen werden entsandt:

 

-          über die Fraktion SPD:                               Frau Babette Reimers

-          über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen*  Frau Frauke Havekost

 

4.)  Soweit eine Mandatsniederlegung während der Amtszeit des Aufsichtsrates des unter Punkt 2 entsandten stellvertretenden Aufsichtsratsmitgliedes erfolgen sollte, wird gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der BKG als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r entsandt: 

 

      Herrn Prof. Joachim Gessinger

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) nach Einigung mit der Fraktion DIE LINKE.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH (BKG) wurde als Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH (HBPG) im Jahr 2003 gegründet und 2014 umfirmiert.

Gesellschafter der BKG sind mit 74,98 % Geschäftsanteil das Land Brandenburg und mit 25,02 % Geschäftsanteil die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der gemäß § 12 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag aus neun Mitgliedern besteht, und zwar:

 

a)      das Land Brandenburg entsendet ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied,

 

b)      die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein Mitglied, das den stellvertretenden Vorsitzhrt, und ein weiteres Mitglied,

 

c)      von der Gesellschafterversammlung werden fünf Mitglieder aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Kulturtourismus oder Wirtschaft gewählt; davon drei auf Vorschlag des Landes Brandenburg und zwei auf Vorschlag der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der bestehende Aufsichtsrat der BKG konstituierte sich am 19.05.2014. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gemäß § 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag (GV) der BKG mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung fand am 29.08.2019 statt.

 

Aufgrund der Landtagswahlen in Brandenburg am 01.09.2019 und der sich daran anschließenden Regierungsbildung wird erst im Laufe des 4. Quartals 2019 die Mehrheitsgesellschafterin der BKG, das Land Brandenburg, eine Entscheidung über die Entsendung der/des Aufsichtsratsvorsitzenden der BKG und des weiteren Mitgliedes gemäß § 12 Abs. 1 lit. a) Gesellschaftsvertrag voraussichtlich treffennnen. Demnach ist zunächst im 1. Quartal 2020 mit einer konstituierenden Sitzung der neuen Aufsichtsratsmitglieder der BKG zu rechnen.

Die geplante Abberufung der beiden städtischen Vertreter/innen und Neuentsendung als Mitglieder des Aufsichtsrates der BKG gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag orientiert sich an dieser Zeitplanung. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der LHP entsandte am 04.09.2013 mit der Drucksachen Nr. 13/SVV/0456 entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag zwei städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der BKG. Mit der Drucksachen Nr. 13/SVV/0796 beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2013 zur Präzisierung, wer von den beiden sdtischen Vertretern/Vertreterinnen und deren Nachrückern/Nachrückerinnen den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz innehat.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung der LHP sind nun zwei Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden gemäß § 12 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag ab der ersten Aufsichtsratssitzung der BKG in 2020.

 

Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Entsendung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der BKG zu entsendenden Mitglieder ist zudem festzulegen, welches der beiden entsandten Mitglieder den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz innehaben wird.

 

Sofern während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung des entsandten Aufsichtsratsmitgliedes, welches den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz ausübt, erfolgen würde, ist von der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls darüber zu beschließen, ob der/die Nachrücker/in oder das bereits entsandte, im Aufsichtsrat verbleibende andere städtische Mitglied den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz innehaben soll.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die zwei von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    2 x 11/54 = 0,407 1 Sitz

 

Fraktion DIE LINKE    2 x 10/54 = 0,370 oder*

 

Fraktionndnis 90/Die Grünen 2 x 10/54 = 0,370 1 Sitz

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte somit zeitnah erfolgen, ebenso die dann erforderliche Übernahme des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzes.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der BKG.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

§ 12 des Gesellschaftsvertrages der BKG regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 12 Abs.1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der BKG von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

Information:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 lit. c) BKG-Gesellschaftsvertrag werden von der Gesellschafterversammlung fünf Mitglieder aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Kulturtourismus oder Wirtschaft gewählt; davon drei auf Vorschlag des Landes Brandenburg und zwei auf Vorschlag der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam, welche in der Gesellschafterversammlung der BKG durch den Oberbürgermeister vertreten wird, beabsichtigt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c) BKG-Gesellschaftsvertrag, der Gesellschafterversammlung folgende zwei Mitglieder erneut zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats ab der ersten Aufsichtsratssitzung der BKG in 2020 vorzuschlagen:

 

  • Frau Noosha Aubel

(Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam)

 

  • Frau Dr. Sigrid Sommer

(Bereichsleiterin Marketing der Landeshauptstadt Potsdam)


 

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